10755/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0067-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10921/J vom 2. März 2012 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3. und 8. bis 14.:
Da es sich bei beiden anfragegegenständlichen Konzessionserteilungsverfahren um laufende Verfahren handelt, erfolgt keine Äußerung zum konkreten Verfahrensstand.
Die Verfahrensabläufe wurden in den jeweiligen Unterlagen zur Teilnahme an der öffentlichen Interessentensuche „Spielbankenkonzession“ Paket 1 bzw. Paket 2 dargestellt und veröffentlicht sowie in einem ebenfalls veröffentlichten Fragen-Antwortprozess erläutert.
Zu 4. bis 7.:
Zur Zusammensetzung des beratenden Beirats gemäß § 21 Abs. 1 GSpG für die Konzessionserteilungen Spielbanken verweist das Bundesministerium für Finanzen auf die Bestellung der fünf Beiratsmitglieder mit Schreiben des Herrn Staatssekretärs für Finanzen vom 6. Dezember 2011. Der Beirat setzt sich aus Experten für Öffentliches Recht, Vergaberecht, Volkswirtschaft sowie Suchtprävention zusammen.
Die Namhaftmachung der Beiratsmitglieder sowie der Beschlüsse des beratenden Beirats erfolgt in Abstimmung mit der Finanzprokuratur lediglich gegenüber Personen, die ein rechtliches Interesse haben (Antragsteller), und somit nur in den bescheidmäßigen Erledigungen der Konzessionsanträge.
Sämtliche Beiratsmitglieder haben eine Verpflichtungserklärung schriftlich an das Bundesministerium für Finanzen abgegeben, die auch eine Erklärung zur Unbefangenheit der Beiratsmitglieder sowie deren Angehöriger umfasst.
Mit freundlichen Grüßen