10759/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2012
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0007-I/PR3/2012    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am      . April 2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 2. März 2012 unter der Nr. 10909/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Geisterfahrer im Jahr 2011 am Teilstück A2 Wörthersee gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø  Worauf führen Sie den massiven Anstieg an Geisterfahrermeldungen auf diesem Teilstück zurück?

Ø  Wie hoch schätzen Sie – ausgehend von den im Jahr 2011 bei Ö3 eingegangenen Warnungen auf diesem Teilstück – die tatsächliche Zahl an Geisterfahrern und wie viele davon wurden von der Polizei angehalten?

 

 

Eine Rücksprache der ASFINAG mit Ö3 ergab, dass von elf Geisterfahrermeldungen nur eine verifiziert werden konnte (Anhaltung durch die Polizei); zu zehn Fällen gab es keine weiteren Angaben.

 

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø  Zu wie vielen Unfällen mit Geisterfahrern kam es im Jahr 2011 auf diesem Teilstück?

Ø  Kamen bei diesen Unfällen Personen zu Schaden?

Ø  Wenn ja, wie viele?

Geisterfahrer- bzw. Falschfahrerunfälle werden in den Unfallstatistiken der Statistik Austria nicht erfasst. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung einer „Geisterfahrermeldestatistik“ erfolgt durch den Radiosender Ö3 in dessen eigenem Wirkungs- und Verantwortungsbereich.

 

Vom Bundesministerium für Inneres wird jährlich die Anzahl der Getöteten aufgrund von Geisterfahrern bekannt gegeben, wobei 2011 kein Getöteter aufgrund von Geisterfahrern verzeichnet wurde.

 

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø  Werden Maßnahmen zur Verhinderung von Geisterfahrern auf diesem Teilstück getroffen?

Ø  Wenn ja, welche?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

           

Die ASFINAG bekennt sich im ASFINAG Verkehrssicherheitsprogramm 2020 zur aktiven und laufenden Verringerung der Gefährdung durch Geisterfahrer (http://www.asfinag.at/stat/epaper/). Im Handlungsfeld Geisterfahrer sind die Maßnahmen und Eckdaten für den Zeitraum bis 2020 veröffentlicht.

 

Im Rahmen der Erstellung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen RVS 05.06.31 der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) wurden alle bekannten und erprobten Maßnahmen bewertet und als Richtlinie veröffentlicht. Die Leitung des Arbeitsausschusses erfolgte durch das KfV unter Teilnahme aller namhaften Organisationen wie Exekutive, Länder, Ö3, Universitäten usw. Die Richtlinie verweist im Grundsatz auf die Verbesserung der Führung durch verbesserte Leitmaßnahmen wie Beschilderung und Bodenmarkierung und einem gestaffelten Einsatz der Maßnahmen. Maßnahmen entsprechend der Richtlinie werden seit 2002 verbindlich bei allen Planungen und Generalerneuerungen auf dem ASFINAG-Netz umgesetzt.

 

Mit zusätzlichen Studien und Untersuchungen werden Auffälligkeiten untersucht, Systematiken gefunden und allgemeine Verbesserungsvorschläge abgeleitet. Beispielhaft wurden 2011 mehr als 20 Anschlussstellen auf der A9 im Bereich von Graz untersucht, die Umsetzung der Empfehlungen zur Verbesserung erfolgt aktuell in Zusammenarbeit mit dem Land Steiermark.