10767/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/30-PMVD/2012                                                                                                 3. Mai 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 6. März 2012 unter der Nr. 10928/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausgehuniform am WKR-Ball 2012" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3, 12 und 13:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurde gegen Elmar Podgorscheck wegen unerlaubtem Tragen der Uniform des Österreichischen Bundesheeres seitens Dritter eine Anzeige nach § 53 Wehrgesetz 2001 (WG 2001) an die Bezirkshauptmannschaft Ried erstattet, welche das Verfahren an die zuständige Bundespolizeidirektion Wien abgetreten hat. Vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport wurde keine Anzeige erstattet.


Zu 4 und 19:

Nein.

Zu 5, 6 und 14:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 7:

Beim unerlaubten Tragen der Uniform durch Wehrpflichtige des Miliz- und des Reservestandes handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung deren Verfolgung nach § 54 Abs. 1 WG 2001 entweder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde jedoch dieser Behörde obliegt.

Zu 8:

Zunächst ist zu beachten, dass das Tragen von Couleurbändern zur Uniform generell nicht vorgesehen ist.

Zu 9, 18, 20 und 22:

Entfällt.

Zu 10:

Nein.

Zu 11:

Keine.

Zu 15 und 16:

Die Teilnahme am WKR-Ball in Uniform wurde am 13. Jänner 2012 auf Basis des § 34 der Allgemeinen Dienstvorschrift für das Bundesheer (ADV) für alle Soldaten untersagt.

Zu 17:

Keine.


Zu 21 und 23:

Andere Soldaten und Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes sind dem Ressort namentlich nicht bekannt.

Zu 24:

In meiner Amtszeit habe ich mehrere Maßnahmen gesetzt, die überdeutlich zeigen, dass rechtsextreme Tendenzen in unserem Bundesheer keinen Platz haben. Als Beispiel kann unter anderem die Beendigung der Unterstützung für das Ulrichsbergtreffen durch das Österreichische Bundesheer oder die Umbenennung von Kasernen genannt werden. Betreffend rechte Umtriebe im Heer verfolge ich eine Null-Toleranz-Politik. Schon beim Anstreifen am rechten Rand werden Konsequenzen gezogen. Diese Politik hat auch zu einem neuen Klima innerhalb des Heeres beigetragen. Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund werden umgehend gemeldet, es gibt keine zugedrückten Augen mehr. Diesen Kurs werde ich auch weiterhin verfolgen.

Zu 25:

Ja.