10769/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF 10.000/0087-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 4. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10926/J-NR/2012 betreffend „Stipendienstorno – Rückzahlung
von Stipendien“, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 5. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Sommersemester 2010 bezogen 7.527 Studierende
der Universitäten, 191 Studierende der Universitäten der Künste,
63 Studierende der Privatuniversitäten, 753 Studierende der
Fachhochschulen und 204 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein
Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.
Im Wintersemester 2010/2011 bezogen 24.147 Studierende der Universitäten, 887 Studierende der Universitäten der Künste, 328 Studierende der Privatuniversitäten, 7.417 Studierende der Fachhochschulen und 2.107 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.
Im Sommersemester 2011 bezogen 7.479 Studierende
der Universitäten, 186 Studierende der Universitäten der Künste,
96 Studierende der Privatuniversitäten, 739 Studierende der
Fachhochschulen und 269 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein
Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.
Im Wintersemester 2011/2012 bezogen 23.860 Studierende der Universitäten, 843 Studierende an Universitäten der Künste, 334 Studierende der Privatuniversitäten, 7.717 Studierende der Fachhochschulen und 2.646 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.
Zu Frage 2:
Es wurden Studienbeihilfen in folgender Höhe zuerkannt:
Im Sommersemester 2010 wurden für den
Bereich der Universitäten € 33,368.939,-- der
Universitäten der Künste € 887.131,-- der Privatuniversitäten
€ 260.817,-- der Fachhochschulen € 3,205.314,-- und der
Pädagogischen Hochschulen € 819.770,-- zuerkannt.
Im Wintersemester 2010/2011 wurden für den Bereich der Universitäten € 97,152.863,-- der Universitäten der Künste € 4,244.671,-- der Privatuniversitäten € 1,338.591,-- der Fachhochschulen € 32,756.656,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 8,848.182,-- zuerkannt.
Im Sommersemester 2011 wurden für den
Bereich der Universitäten € 29,116.260,-- der
Universitäten der Künste € 784.621,-- der
Privatuniversitäten € 302.751,-- der Fachhochschulen € 2.656. 709,--
und der Pädagogischen Hochschulen € 1,002.574,-- zuerkannt.
Im Wintersemester 2011/2012 wurden für den Bereich der Universitäten € 108,411.747,-- der Universitäten der Künste € 4,571.674,-- der Privatuniversitäten € 1,601.870,-- der Fachhochschulen € 38,400.482,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 12,614.105,-- zuerkannt.
Zu Fragen 3 und 4:
Im Sommersemester 2010 bezogen 523 Studierende,
im Wintersemester 2010/2011 1.555
Studierende, im Sommersemester 2011 503 Studierende und im Wintersemester 1.505
Studierende an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ ein Stipendium.
Der zuerkannte Betrag belief sich im Sommersemester 2010 auf € 2,576.917,--
im Wintersemester 2010/2011 auf
€ 7,094.382,-- im Sommersemester auf € 2,215.504,-- und im
Wintersemester 2011/2012 auf
€ 7,716.000,--.
Zu Fragen 5 bis 8:
An den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen mussten im angefragten Zeitraum 2.050 Studierende ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe zurückzahlen; an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ waren dies 155 Studierende.
Die Rückerstattung erfolgt nur über
ein bereits abgeschlossenes Kalenderjahr. Zuletzt wurde das Jahr 2010
geprüft, die Überprüfung des Kalenderjahres 2011 erfolgt erst im
Jahr 2013.
Die Gesamtsumme der zurückbezahlten Beiträge betrug im Kalenderjahr
2010 € 1,783.662,87,-- jene an der „Paris Lodron Universität
Salzburg“ € 185.423,52,--.
Zu Fragen 9 und 10:
Im Programm der Studienbeihilfenbehörde ist eine derartige Datenauswertung nicht vorge-sehen. Daher können diese Fragen nicht beantwortet werden.
Zu Fragen 11 und 12:
Im Sommersemester 2010 verzichteten 5
Studierende, im Wintersemester 2010/2011 7
Studierende, im Sommersemester 2011 8 Studierende und im Wintersemester
2011/2012 20 Studierende rückwirkend auf ein Stipendium. An der
„Paris Lodron Universität Salzburg“
verzichtete im Sommersemester 2010 eine Studierende und im Wintersemester
2011/2012
verzichteten 4 Studierende rückwirkend auf ein Stipendium.
Zu Fragen 13 und 14:
Es gibt keine Verwendungsbindung, da die zurückbezahlten Beihilfen auf dem für Studien-beihilfen vorgesehenen Ansatz als Absetzung verbucht werden und somit wiederum für aus-zuzahlende Studienbeihilfen zur Verfügung stehen.
Zu Fragen 15 und 16:
Eine „Stornierung“ eines Teiles
einer bereits zuerkannten Studienbeihilfe ist gesetzlich nicht
vorgesehen und daher auch nicht zulässig. Studierende haben aber die
Möglichkeit, auf die
gesamte für den jeweiligen Zuerkennungszeitraum (2 Semester) bewilligte
Studienbeihilfe zur Gänze zu „verzichten“; in diesem Fall sind
aber die bereits ausbezahlten Studienbeihilfenraten zur Gänze
zurückzuzahlen. Der/die Studierende wird damit finanziell so gestellt, als
ob gar kein Antrag eingebracht worden wäre.
Zu Frage 17:
Dies betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.