10769/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

BMWF 10.000/0087-III/4a/2012

 

 

 

 

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 4. Mai  2012

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10926/J-NR/2012 betreffend „Stipendienstorno – Rückzahlung von Stipendien“, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen am 5. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Im Sommersemester 2010 bezogen 7.527 Studierende der Universitäten, 191 Studierende der Universitäten der Künste, 63 Studierende der Privatuniversitäten, 753 Studierende der
Fachhochschulen und 204 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.

 

Im Wintersemester 2010/2011 bezogen 24.147 Studierende der Universitäten, 887 Studierende der Universitäten der Künste, 328 Studierende der Privatuniversitäten, 7.417 Studierende der Fachhochschulen und 2.107 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.


Im Sommersemester 2011 bezogen 7.479 Studierende der Universitäten, 186 Studierende der Universitäten der Künste, 96 Studierende der Privatuniversitäten, 739 Studierende der
Fachhochschulen und 269 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.

 

Im Wintersemester 2011/2012 bezogen 23.860 Studierende der Universitäten, 843 Studierende an Universitäten der Künste, 334 Studierende der Privatuniversitäten, 7.717 Studierende der Fachhochschulen und 2.646 Studierende der Pädagogischen Hochschulen ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz.

 

Zu Frage 2:

Es wurden Studienbeihilfen in folgender Höhe zuerkannt:

 

Im Sommersemester 2010 wurden für den Bereich der Universitäten € 33,368.939,-- der
Universitäten der Künste € 887.131,-- der Privatuniversitäten € 260.817,-- der Fachhochschulen € 3,205.314,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 819.770,-- zuerkannt.

 

Im Wintersemester 2010/2011 wurden für den Bereich der Universitäten € 97,152.863,-- der Universitäten der Künste € 4,244.671,-- der Privatuniversitäten € 1,338.591,-- der Fachhochschulen € 32,756.656,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 8,848.182,-- zuerkannt.

 

Im Sommersemester 2011 wurden für den Bereich der Universitäten € 29,116.260,-- der
Universitäten der Künste € 784.621,-- der Privatuniversitäten € 302.751,-- der Fachhochschulen € 2.656. 709,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 1,002.574,-- zuerkannt.

 

Im Wintersemester 2011/2012 wurden für den Bereich der Universitäten € 108,411.747,-- der Universitäten der Künste € 4,571.674,-- der Privatuniversitäten € 1,601.870,-- der Fachhochschulen € 38,400.482,-- und der Pädagogischen Hochschulen € 12,614.105,-- zuerkannt.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Im Sommersemester 2010 bezogen 523 Studierende, im Wintersemester 2010/2011 1.555
Studierende, im Sommersemester 2011 503 Studierende und im Wintersemester 1.505
Studierende an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ ein Stipendium. Der zuerkannte Betrag belief sich im Sommersemester 2010 auf € 2,576.917,-- im Wintersemester 2010/2011 auf
€ 7,094.382,-- im Sommersemester auf € 2,215.504,-- und im Wintersemester 2011/2012 auf
€ 7,716.000,--.

 

Zu Fragen 5 bis 8:

An den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen mussten im angefragten Zeitraum 2.050 Studierende ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe zurückzahlen; an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ waren dies 155 Studierende.

 

Die Rückerstattung erfolgt nur über ein bereits abgeschlossenes Kalenderjahr. Zuletzt wurde das Jahr 2010 geprüft, die Überprüfung des Kalenderjahres 2011 erfolgt erst im Jahr 2013.
Die Gesamtsumme der zurückbezahlten Beiträge betrug im Kalenderjahr 2010 € 1,783.662,87,-- jene an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ € 185.423,52,--.


Zu Fragen 9 und 10:

Im Programm der Studienbeihilfenbehörde ist eine derartige Datenauswertung nicht vorge-sehen. Daher können diese Fragen nicht beantwortet werden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Im Sommersemester 2010 verzichteten 5 Studierende, im Wintersemester 2010/2011 7
Studierende, im Sommersemester 2011 8 Studierende und im Wintersemester 2011/2012 20 Studierende rückwirkend auf ein Stipendium. An der „Paris Lodron Universität Salzburg“
verzichtete im Sommersemester 2010 eine Studierende und im Wintersemester 2011/2012
verzichteten 4 Studierende rückwirkend auf ein Stipendium.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Es gibt keine Verwendungsbindung, da die zurückbezahlten Beihilfen auf dem für Studien-beihilfen vorgesehenen Ansatz als Absetzung verbucht werden und somit wiederum für aus-zuzahlende Studienbeihilfen zur Verfügung stehen.

 

Zu Fragen 15 und 16:

Eine „Stornierung“ eines Teiles einer bereits zuerkannten Studienbeihilfe ist gesetzlich nicht
vorgesehen und daher auch nicht zulässig. Studierende haben aber die Möglichkeit, auf die
gesamte für den jeweiligen Zuerkennungszeitraum (2 Semester) bewilligte Studienbeihilfe zur Gänze zu „verzichten“; in diesem Fall sind aber die bereits ausbezahlten Studienbeihilfenraten zur Gänze zurückzuzahlen. Der/die Studierende wird damit finanziell so gestellt, als ob gar kein Antrag eingebracht worden wäre.

 

Zu Frage 17:

Dies betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.