1077/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0061-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1094/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fall L.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck vom 5. Dezember 2008 samt Strafakt und Entwurf eines Strafantrages wurde am 11. Dezember 2008 an das Bundesministerium für Justiz abgefertigt.

Diesen Vorhabensbericht hat das Bundesministerium für Justiz mit Erlass vom 13. Februar 2009 zur Kenntnis genommen. Er wurde am 16. Februar 2009 mit dem Strafakt an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck abgefertigt.

Zu 4:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu dieser Frage vorerst nicht Stellung nehmen kann, weil sie Gegenstand eines anhängigen, nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens  (§ 12 StPO) bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist.

Zu 5:

Für die Medienarbeit meines Ressorts ist grundlegend, dass eine allfällige Weitergabe von personen­bezogenen Informationen an Medien erst erfolgt, nachdem die Betroffenen gemäß den verfahrensrechtlichen Vor­schriften informiert wurden. Dass es im Fall L. zu einer vorzeitigen Informationsweitergabe durch Medien kommen konnte, bedaure ich sehr und ich werde - unabhängig vom Ergebnis der zu Punkt 4. erwähnten Ermittlungen - selbstverständlich alles daran setzen, dass im Umgang meines Ressorts mit den Medien schutzwürdige Interessen der Betroffenen gewahrt werden.

 

. April 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)