10770/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10935/J des Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Da sich die parlamentarische Anfrage im Bereich meines Ministeriums nur auf insgesamt sieben ehemalige Bedienstete bezieht, ersuche ich um Verständnis, dass die Beantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht immer in der gewünschten Aufgliederung erfolgt.
Frage 1:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. im ehemaligen Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist die nachstehende Anzahl von Bediensteten in leitender Verwendung (Sektions-, Gruppen- oder AbteilungsleiterInnen bzw. deren Vertretung) in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden:
a) 2007 kein/e Bedienstete/r,
b) 2008 zwei Bedienstete,
c) 2009 zwei Bedienstete,
d) 2010 kein/e Bedienstete/r,
e) 2011 drei Bedienstete,
f) bis 31. März 2012 kein/e Bedienstete/r.
Fragen 2 und 5:
Das durchschnittliche Ruhestandsantrittsalter des bei der Frage 1 angeführten Personenkreises betrug 62,01 Jahre.
Frage 3:
Alle betroffenen Personen wurden bis zum 31. Dezember 1953 geboren.
Frage 4:
Zwei der betroffenen ehemaligen Bediensteten sind weiblich, fünf sind männlich.
Frage 6:
Für keine Person aus dem in Frage 1 beschriebenen Personenkreis wurde gemäß § 236b Abs. 6 BDG 1979 die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.
Fragen 7 und 8:
Von dem unter Frage 1 beschriebenen Personenkreis hat eine Person zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit einen Nachkauf nicht beitragsgedeckter Zeiten getätigt. Dabei wurden insgesamt 22 Monate zu einem Preis von 8,776,92 € nachgekauft.
Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl der betroffenen Personen pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.
Frage 10:
Für die Beantwortung dieser Frage wäre das Pensionsservice der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, das in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Finanzen fällt, zuständig. Es liegt daher kein Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts vor.