10771/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

                                                     BMWF 10.000/0088-III/4a/2012

 

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 3. Mai  2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10945/J-NR/2012 betreffend „Hacklerregelung“ für Beamte, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden in den Jahren 2007 bis 2011 neun Bedienstete in leitenden Funktionen (Sektions- und Abteilungs-leiter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen) in den Ruhestand versetzt.

 

Zu Fragen 2 bis 5:

Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand betrug 64,2 Jahre. Alle Betroffenen wurden vor dem 31. Dezember 1953 geboren. Zwei davon waren weiblich und sieben männlich.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Für drei Bedienstete erfolgte eine bescheidmäßige Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit gemäß § 236b Abs. 6 BDG. In keinem der Fälle kam es zu einem Nachkauf nicht beitragsgedeckter Zeiten.


Zu Frage 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.

 

Zu Frage 10:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.