10771/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0088-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 3. Mai 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10945/J-NR/2012 betreffend „Hacklerregelung“ für Beamte, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden in den Jahren 2007 bis 2011 neun Bedienstete in leitenden Funktionen (Sektions- und Abteilungs-leiter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen) in den Ruhestand versetzt.
Zu Fragen 2 bis 5:
Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand betrug 64,2 Jahre. Alle Betroffenen wurden vor dem 31. Dezember 1953 geboren. Zwei davon waren weiblich und sieben männlich.
Zu Fragen 6 bis 8:
Für drei Bedienstete erfolgte eine bescheidmäßige Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit gemäß § 236b Abs. 6 BDG. In keinem der Fälle kam es zu einem Nachkauf nicht beitragsgedeckter Zeiten.
Zu Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.
Zu Frage 10:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.