10772/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Beschreibung: BM

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                   BMWF-10.000/0090-III/4a/2012

 

 

 

 

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. Mai 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10960/J-NR/2012 betreffend Rückforderungen von Inseratenkosten oder Schadenersatzansprüche wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher Auflagenzahlen von der NEWS-Verlagsgruppe, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Bei der Auswahl der Medien für Inseratenschaltungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist nicht die Auflagenhöhe entscheidend, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse (LpA oder LpN). Außerdem werden auch die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen, berücksichtigt.

 

Zudem wird der Preis einer Inseratenschaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Bei der Preisgestaltung wird vielmehr eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen mitberücksichtigt.


 

Zu Frage 9:

Es wurden in den Jahren 2010 und 2011 5 Schaltungen in den Medien der NEWS-Verlags-gruppe getätigt. Diese Inserate wurden zwei Mal im Format – Science (zu je € 20.884,50) und jeweils einmal im Profil – Uni Extra (zu € 4.128,16), Profil (zu € 7.408,80) und Woman
(zu € 12.152,29) zu den Themen Mint, Phoenix und Themenpartnerschaft Forum Alpbach geschalten.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.