10772/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0090-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 3. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10960/J-NR/2012 betreffend Rückforderungen von Inseratenkosten oder Schadenersatzansprüche wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher Auflagenzahlen von der NEWS-Verlagsgruppe, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Bei der Auswahl der Medien für Inseratenschaltungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist nicht die Auflagenhöhe entscheidend, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse (LpA oder LpN). Außerdem werden auch die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen, berücksichtigt.
Zudem wird der Preis einer Inseratenschaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Bei der Preisgestaltung wird vielmehr eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen mitberücksichtigt.
Zu Frage 9:
Es wurden in den Jahren 2010 und 2011 5 Schaltungen
in den Medien der NEWS-Verlags-gruppe getätigt. Diese Inserate wurden zwei
Mal im Format – Science (zu je € 20.884,50) und jeweils einmal im
Profil – Uni Extra (zu € 4.128,16), Profil (zu € 7.408,80)
und Woman
(zu € 12.152,29) zu den Themen Mint, Phoenix und Themenpartnerschaft
Forum Alpbach geschalten.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.