10773/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0061-I/A/15/2012
Wien, am 30. April 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 10937/J des Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1(a bis f):
Die Pensionsantritte leitender Bediensteter im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. März 2012 sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:
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Zeitraum |
Anzahl |
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1.1.2007 bis 31.12.2007 |
0 |
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1.1.2008 bis 31.12.2008 |
0 |
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1.1.2009 bis 31.12.2009 |
0 |
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1.1.2010 bis 31.12.2010 |
2 |
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1.1.2011 bis 31.12.2011 |
2 |
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1.1.2012 bis 31.3.2012 |
0 |
Fragen 2 und 5:
Die Bediensteten wiesen ein durchschnittliches Pensionsantrittsalter von 63,92 Jahren auf.
Fragen 3 und 4:
Es handelt es sich in allen Fällen um männliche Bedienstete, deren Geburtsjahrgänge vor dem 31. Dezember 1953 liegen.
Frage 6:
In einem Fall wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236 b Abs. 6 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 mit Bescheid festgestellt.
Frage 7:
Eine Person hat nicht beitragsgedeckte Schul- und Studienzeiten im Sinne des § 53 Abs. 2 lit. h und i Pensionsgesetz 1965 nachgekauft.
Frage 8:
Für die nachgekauften Zeiten musste pro Monat ein durchschnittlicher Betrag von € 342,06 geleistet werden.
Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl der betroffenen Personen pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.
Frage 10:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.