10773/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0061-I/A/15/2012

Wien, am  30. April 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10937/J des Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1(a bis f):

Die Pensionsantritte leitender Bediensteter im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. März 2012 sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

Zeitraum

Anzahl

1.1.2007 bis 31.12.2007

0

1.1.2008 bis 31.12.2008

0

1.1.2009 bis 31.12.2009

0

1.1.2010 bis 31.12.2010

2

1.1.2011 bis 31.12.2011

2

1.1.2012 bis 31.3.2012

0

 

Fragen 2 und 5:

Die Bediensteten wiesen ein durchschnittliches Pensionsantrittsalter von 63,92 Jahren auf. 

 

Fragen 3 und 4:

Es handelt es sich in allen Fällen um männliche Bedienstete, deren Geburtsjahrgänge vor dem 31. Dezember 1953 liegen.

 

Frage 6:

In einem Fall wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236 b Abs. 6 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 mit Bescheid festgestellt.

 

Frage 7:

Eine Person hat nicht beitragsgedeckte Schul- und Studienzeiten im Sinne des § 53 Abs. 2 lit. h und i Pensionsgesetz 1965 nachgekauft.

 

Frage 8:

Für die nachgekauften Zeiten musste pro Monat ein durchschnittlicher Betrag von € 342,06 geleistet werden.

 

Frage 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl der betroffenen Personen pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.

 

Frage 10:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.