10774/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 4. Mai 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0108-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10944/J betreffend "Hacklerregelung" für Beamte, welche die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Es sind im Jahr 2007 drei, im Jahr 2008 sieben, im Jahr 2009 ein, im Jahr 2010 sieben, im Jahr 2011 elf und von 1.1.-31.3.2012 zwei leitende Bedienstete (Sektions-, Bereichs-, Abteilungs-, Referatsleiter und Fachexperten) der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. des vormaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit einem Durchschnittsalter von 63,51 Jahren in den Ruhestand versetzt worden.

 

Alle zuvor genannten sieben Frauen und 24 Männer wurden bis einschließlich 31. Dezember 1953 geboren. Zwei der genannten Personen hatten ihr 60., sechs ihr 62., sieben ihr 63., fünf ihr 64. und neun ihr 65. Lebensjahr erreicht.

 

Für fünf der angeführten Personen wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.

 

Fünf Personen haben durchschnittlich 2,24 Jahre an nicht beitragsgedeckten Zeiten zu einem Durchschnittspreis von € 12.099,41 nachgekauft.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Anzahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der jeweiligen besoldungsrechtlichen Einstufung.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.