10775/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10950/J des Abgeordneten Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 8:

 

Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist nicht die Auflagenhöhe, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse entscheidend (LpA oder LpN) bzw. die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen.

 

Überdies wird der Preis einer Schaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen werden bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt.

 

 

Frage 9:

 

Hinsichtlich der Inserate in den Jahren 2010 und 2011 verweise ich auf meine Anfragebeantwortungen zu den Anfragen Nr. 9071/J und Nr. 10368/J.