10776/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 3. Mai 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0112-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10961/J betreffend „Umsetzung der familienpolitischen Datenbank“, welche die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:
Grundsätzlich war zu keiner Zeit geplant, die familienpolitische Datenbank wie die in Umsetzung befindliche Transparenzdatenbank zu gestalten, zumal eine Schaffung von Parallelstrukturen unwirtschaftlich und unnötig wäre.
Die familienpolitische Datenbank wurde vor dem Hintergrund beauftragt, dass in Österreich bis zur Schaffung dieser Datenbasis keine zentrale, systematisierte Erfassung von familienrelevanten Regelungen erfolgt ist. Durchgeführt wurden bisher lediglich anlassbezogene Recherchen konkreter Maßnahmen in eng definierten Teilbereichen.
Mit der familienpolitischen Datenbank liegt nunmehr eine Datenbasis zu familienrelevanten Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene in Österreich vor. Die Abfragemöglichkeiten in der familienpolitischen Datenbank erlauben es, die Entwicklung von Einzelmaßnahmen inklusive Reformen seit deren Einführung, rückwirkend bis 1990, mit Verweis zur Rechtsquelle und - falls vorhanden - den entsprechenden Budgetzahlen auszuweisen.
Ein besonderer Fokus liegt daher auf dem wissenschaftlichen Nutzen sowie der strategischen Weiterentwicklung von Familienleistungen.
Die Abfrage personenbezogener Daten war, wie aus der Konzeption hervorgeht, nicht Ziel des Projektes.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die familienpolitische Datenbank ist als Access-Datenbank konzipiert.
Allgemeine
Informationen über die Datenbank sind beim Österreichischen Institut
für Familienforschung (ÖIF) vorhanden: http://www.oif.ac.at/forschung/
projekte/fpdb/#c1982
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend informiert allgemein
über die Familienforschung und das ÖIF, ein Hinweis auf die Datenbank
wurde bereits aufgenommen.
Ein direkter Zugriff auf die Datenbank besteht derzeit für wissenschaftliche Expert/inn/en des ÖIF und fachlich zuständige Personen in den Verwaltungen auf Bundes- und Länderebene, also insbesondere Fachabteilungen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und in den Landesregierungen. Interessierte haben die Möglichkeit, Inhalte der Datenbank im Wege des ÖIF abzufragen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Datenbank erfasst rückwirkend bis 1990 familienpolitische Maßnahmen des Bundes und der Länder. Sie gibt einen Überblick über die jeweiligen rechtlichen Grundlagen und wie sich diese weiterentwickelt oder geändert haben. Aus verwaltungsökonomischen Gründen konnten die Daten der etwa 2300 Gemeinden nicht erfasst werden. Die meisten Länder haben - allerdings in unterschiedlichem Ausmaß - Daten geliefert. Für Wien und das Burgenland wurden die wichtigsten Informationen in Eigenrecherche des ÖIF zusammengestellt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Personal- und Sachkosten für die Entwicklung, Recherche und Erstellung betrugen seit Projektbeginn 2009 bis einschließlich 2011 insgesamt € 92.485,28 und waren Teil des jährlichen Arbeitsprogrammes, das mit € 700.000 dotiert ist.
Die Kosten für Wartung und Gestion betragen jährlich zwischen € 25.000 und € 35.000 und sind ebenfalls im jährlichen Arbeitsprogramm des ÖIF enthalten.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Datenbank wurde von Mitarbeiter/innen des ÖIF selbst mit Unterstützung durch einen externen Programmierer entwickelt. Die entsprechenden Kosten sind in den in der Antwort zu Punkt 3 der Anfrage genannten Personal- und Sachkosten enthalten.