1078/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0072-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1143/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Fehlplanungen bezüglich des Jugendkompetenzzentrums Baumgasse“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Planungskosten im Sinn der Ö-Norm 1800-1 sind bisher nicht angefallen. Für Standortsuche (Vergabeverfahren), Architekturwettbewerb und interne Kosten der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) sind 750.000 Euro netto aufgelaufen. Diese Kosten würden bei Umsetzung des Projektes in die Bemessungsgrundlage für die ab Fertigstellung zu zahlende Miete einfließen. Kommt es nicht zur Umsetzung, wären diese Kosten von der Justiz an die BIG zu ersetzen.
Zu 2:
Für die noch nicht erfolgte Vorentwurfs-, Entwurfs-, Einreich- und Ausführungsplanung sind derzeit Kosten von 17.480.000 Euro netto veranschlagt.
Zu 3, 4 sowie 6 bis 9:
Derzeit gibt es noch keine bindende Entscheidung, dass in 1030 Wien, Baumgasse, ein Jugendkompetenzzentrum errichtet wird. Die bisherige Planung wird überprüft, das Ergebnis wird wesentlich von den budgetären Möglichkeiten abhängen. Eine endgültige Entscheidung, welche Einrichtungen an diesem Standort untergebracht werden sollen, ist noch nicht getroffen.
Zu 5:
Die Errichtung eines Justizzentrums Baumgasse hat unter Berücksichtigung der vorhandenen Budgetmittel grundsätzlich weiterhin Priorität.
Zu 10 bis 13:
In die Überlegungen zur Ausgestaltung des Zentrums Baumgasse werden auch die Justizanstalten (JA) Wien–Mittersteig und Wien–Favoriten einzubeziehen sein.
Zu 14:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 179 männliche Jugendliche in Haft (JA Feldkirch 3, JA für Jugendliche Gerasdorf 28, JA Innsbruck 18, JA Graz–Jakomini 4, JA Wien–Josefstadt 87, JA Klagenfurt 9, JA Korneuburg 1, JA Krems 1, JA Leoben 3, JA Linz 6, JA Ried 3, JA Salzburg 3, JA St. Pölten 3, JA Steyr 1, JA Wels 1 und JA Wr. Neustadt 8).
Zu 15:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 533 männliche junge Erwachsene in Haft (JA Eisenstadt 6, JA Wien–Favoriten 1, JA Feldkirch 12, JA Garsten 5, JA für Jugendliche Gerasdorf 50, JA Göllersdorf 1, JA Hirtenberg 10, JA Innsbruck 47, JA Graz–Jakomini 35, JA Wien–Josefstadt 113, JA Graz–Karlau 12, JA Klagenfurt 45, JA Korneuburg 12, JA Krems 5, JA Leoben 15, JA Linz 34, JA Wien-Mittersteig 5, JA Ried 14, JA Salzburg 14, JA Wien–Simmering 23, JA Sonnberg 12, JA St. Pölten 14, JA Stein 3, JA Steyr 6, JA Suben 6, JA Wels 17 und JA Wr. Neustadt 16).
Zu 16:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 23 weibliche Jugendliche in Haft (JA Feldkirch und JA Innsbruck je 2, JA Wien–Josefstadt 11, in den JA Klagenfurt und JA Leoben je 1 sowie JA Schwarzau 6).
Zu 17:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 20 weibliche junge Erwachsene in Haft (JA Innsbruck 3, JA Graz–Jakomini 2, JA Wien–Josefstadt 7, JA Klagenfurt und St. Pölten je 1, JA Schwarzau 5 und JA Wr. Neustadt 1).
Zu 18:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 437 weibliche Personen, die in keine der vorher genannten Personengruppen fallen, in Haft (JA Wien–Favoriten 26, JA Feldkirch 10, JA Innsbruck 19, JA Graz–Jakomini 24, JA Wien–Josefstadt 102, JA Klagenfurt 15, JA Krems 7, JA Leoben 14, JA Linz 21, JA Wien–Mittersteig 1, JA Ried 5, JA Salzburg 10, JA St. Pölten 15, JA Schwarzau 145, JA Wels 6 und JA Wr. Neustadt 17).
Zu 19:
Mit Stichtag 1. März 2009 befanden sich 366 Untergebrachte gemäß § 21 Abs. 2 StGB in Haft (JA Feldkirch 1, JA Garsten 47, JA für Jugendliche Gerasdorf 5, JA Göllersdorf 6, JA Innsbruck 1, JA Wien–Josefstadt 3, JA Graz–Karlau 68, JA Leoben 1, JA Wien-Mittersteig 128, JA Salzburg 1, JA Stein 100 und JA Schwarzau 5).
Zu 20 und 21:
Die Transporte zwischen der ehemaligen JA für Jugendliche Wien-Erdberg und der JA Wien–Josefstadt haben sich im genannten Zeitraum im Wesentlichen aus Vorführungen zum Landesgericht für Strafsachen Wien (zu den Verfahren der erwachsenen Komplizen) und in die Sonderkrankenanstalt der JA Wien–Josefstadt zur speziellen ärztlichen Versorgung der Jugendlichen (zum Beispiel Lungenröntgen) ergeben.
Durch das Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen für die jungen Erwachsenen am 1. Juli 2001 ist die Zuständigkeit der JA Wien–Erdberg wesentlich erweitert worden. Mit diesem Zeitpunkt ist in der JA Wien–Josefstadt eine – zunächst kleinere – Abteilung für junge Erwachsene eingerichtet worden. Im Laufe des Jahres 2001 ist der Bedarf an Plätzen für junge Erwachsene gestiegen, sodass die Abteilung vergrößert werden musste.
Im Jahre 2002 hat die zusätzliche Belastung durch den erhöhten Gefangenentransport zwischen der JA Wien–Josefstadt und dem Jugendgerichtshof Wien eingesetzt.
Eine rückwirkende Erhebung der jährlichen Kosten für den Insassentransportverkehr ist nicht möglich, weil für interne Leistungen keine Kosten verrechnet, sondern diese im Rahmen des allgemeinen Aufwandes der jeweiligen JA getragen werden. Tatsache ist, dass ab dem 1. Juli 2001 der Vorführaufwand der JA Wien–Josefstadt für den Jugendgerichtshof Wien bis zu dessen Auflösung ein erheblicher war.
Zu 22 und 23:
Da es derzeit keine verbindliche Planung für das Zentrum Baumgasse gibt, können dafür auch keine jährlichen Kosten oder Personalstunden geschätzt werden.
. April 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)