10780/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0064-I/A/15/2012

Wien, am  30. Mai 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10981/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage wurde eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegt.

 

Frage 1:

Wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitteilt, kann diese Frage nicht beantwortet werden, da diesbezügliche Datenübermittlungen durch Unternehmen nicht vorgesehen sind. Auf den jährlich von den Dienstgeber/inne/n zu erstellenden Beitragsgrundlagennachweisen ist der Entgeltfortzahlungsanspruch ununterscheidbar zusammen mit dem Arbeitsentgelt nur in einer Summe ausgewiesen, eine gesonderte Darstellung (die für Sozialversicherungszwecke nicht zwingend notwendig ist) bedürfte einer zusätzlichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind das fortgezahlte Entgelt bzw. einschlägige Zuschüsse nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage bzw. erst in Höhe von 50 % des vor der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Entgeltes und darüber hinaus sozialversicherungs- und meldepflichtig (§ 49 Abs. 3 Z 9 ASVG).

 

Frage 2:

Ich verweise auf die nachstehende Tabelle über den Krankengeldaufwand der Gebietskrankenkassen 2011, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde:

 

Gebietskrankenkasse

€-Aufwand 2011 (vorläufig)

Insgesamt

529.075.914

Wiener GKK (WGKK)

143.128.182

Niederösterreichische GKK (NÖGKK)

106.500.000

Burgenländische GKK (BGKK)

15.000.000

Oberösterreichische GKK (OÖGKK)

88.045.332

Steiermärkische GKK (STGKK)

59.542.700

Kärntner GKK (KGKK)

27.675.000

Salzburger GKK (SGKK)

28.810.000

Tiroler GKK (TGKK)

39.768.700

Vorarlberger GKK (VGKK)

20.606.000

 

Fragen 3 und 4:

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilt dazu mit, dass detaillierte Auswertungen innerhalb der für eine Anfragebeantwortung zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht möglich sind. Weiters weist er darauf hin, dass einvernehmliche Lösungen während einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich zulässig sind und Motive für diese Vorgangsweise nicht angegeben werden müssen. Missbrauchsfälle können nur aufgrund von Recherchen im Einzelfall erkannt werden. Daher könnten diese Fragen keinesfalls abschließend behandelt werden. Es ist zu bedenken, dass gerade bei Saisonbeschäftigten (z. B. Bauwesen, Gastgewerbe) An- und Abmeldungen beim selben Dienstgeber/bei derselben Dienstgeberin durchaus üblich sind.


Frage 5:

Aus den dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zugegangenen und an mein Ressort weitergeleiteten Informationen von Versicherungsträgern ist ein eindeutiger Trend nicht feststellbar. Schon aufgrund des erst relativ kurzen Beobachtungszeitraumes im Jahr 2012 ist eine seriöse Prognose nicht möglich.

 

Frage 6:

Neuerlich gibt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu die Auskunft, dass eine konkrete Darstellung jener Kosten, die sich die Unternehmen insgesamt erspart haben, mangels Kenntnis der genauen Daten nicht vorgenommen werden kann. Ich darf - auch entsprechend dem diesbezüglichen Hinweis des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger  - wiederum auf das in meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5816/J vom 6. August 2010 erwähnte Beispiel der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse verweisen, welches das Kostenverhältnis der Ersparnis der Dienstgeber/innen zu den Aufwendungen der Gebietskrankenkassen annähernd veranschaulicht.

 

Fragen 7 und 8:

Wie bereits zuletzt in meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 8293/J vom 1. Juni 2011 ausgeführt, betreffen diese Fragen Angelegenheiten der Pensionsversicherung; die Beantwortung fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Frage 9:

Nach Mitteilung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger wird das mittlerweile als Standardprodukt eingerichtete Datenmodell BEICON grundsätzlich statistische Auswertungen und Vergleiche ermöglichen. Nach dem bundesweiten Einsatz des Standardproduktes MVB, welches derzeit in Ausrollung begriffen ist, wird BEICON in der Lage sein, die Fragen 3 und 4 für alle Gebietskrankenkassen zu beantworten. Allerdings bedeutet dies - wie der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einschränkend hinzufügt - nicht, dass solche Auswertungen „auf Knopfdruck“ zur Verfügung stünden.