10784/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0016-III/2012

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11240/J der Abgeordneten Zanger und KollegInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die immer größer werdende Beliebtheit sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. führt dazu, dass KonsumentInnen mitunter zahlreiche persönliche Daten preisgeben. Damit KonsumentInnen die Kontrolle ihrer (in sozialen Netzwerken veröffentlichten) Daten bewahren und ihre Datenschutzrechte ausüben können, hat sich mein Ressort vor allem der Verbraucherbildung verschrieben. So finden sich auf der von der Sektion Konsumentenpolitik geführten Website www.konsumentenfragen.at umfangreiche Informationen zum Datenschutz im sogenannten ‚KonsumentInnen-Leitfaden‘, der KonsumentInnen über ihre Rechte informiert sowie Tipps enthält, worauf man in sozialen Netzwerken bezüglich der Daten besonders achten soll. Außerdem wird auf der Website laufend in der Rubrik ‚News‘ über Gefahren bei sozialen Netzwerken informiert, um KonsumentInnen bewusst zu machen, dass sie mit ihren Daten gerade bei sozialen Netzwerken sorgsam umzugehen haben. Des Weiteren bietet mein Ressort auf dieser Website Unterrichtsmaterialen für Schulen an, die bereits SchülerInnen den richtigen Umgang mit sozialen Netzwerken näher bringen sollen.

Frage 2:

Die Sektion Konsumentenpolitik plant, in den Schulen in allen Schulstufen Maßnahmen zur Verbreitung der Unterrichtsmaterialien zu setzen und insbesondere LehrerInnen auch zu den genannten Themen zu schulen. Diese Aktion soll in 4 Bundesländern evaluiert werden, so dass allfällige Verbesserungen der Materialien oder der Didaktik erfolgen können.

Frage 3 und 4:

Die bestehenden Maßnahmen können nur dann ausreichend sein, wenn gewährleistet ist, dass alle NutzerInnen von sozialen Netzwerken die damit verbundenen Risiken richtig einschätzen können und damit auch entsprechend umgehen können. Da die größte und auch schwächste Gruppe der UserInnen bei den Jugendlichen zu finden ist, ist die Vermittlung der genannten Fähigkeiten über  die Schule primäres Ziel.  Das Problem dabei ist, dass ein Großteil der LehrerInnen selbst mit diesem Thema kaum konfrontiert ist und wenig persönliche Erfahrungen bestehen. Eine Aufnahme des Themas in die Curricula der Schulen und damit auch in die Schulbücher wäre zu empfehlen.

Was die Bildung der erwachsenen UserInnen betrifft, ist diese wesentlich schwerer zu erzielen, weil ein systematischer Zugang fehlt. Hier ist darauf zu setzen, dass persönliches Interesse und die Medienberichterstattung in Zusammenhang mit den im Internet vorhandenen Informationen zu ausreichender Sorgfalt führt.

Frage 5, 6 und 7:

Auf europäischer Ebene gilt derzeit die Richtlinie 95/46/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Am 25.1.2012 hat die europäische Kommission eine umfassende Reform der bestehenden RL 95/46/EG vorgeschlagen, die vor allem die Datenschutzrechte bei online-Aktivitäten stärken soll. Mit der vorgeschlagenen Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („Datenschutz-Grundverordnung“) soll die/der Einzelne bessere Möglichkeiten erhalten, die eigenen Daten zu kontrollieren. Zum Beispiel soll ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden und Löschung“ die Möglichkeit implementieren, dass KonsumentInnen die einmal veröffentlichten Daten jederzeit unwiederbringlich löschen lassen können. KonsumentInnen sollen auch einen leichteren Zugang zu ihren Daten haben und diese Daten jederzeit übertragen können. Geplant sind weiters datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by default“), die den größtmöglichen Datenschutz gewährleisten sollen. Auch das Informationsrecht soll ausgeweitet werden, damit die/der Betroffene weiterhin die Kontrolle der Daten innehat. Daten sollen nach dem Vorschlag der Kommission auch nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die/der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat.

Die bisherige Richtlinie 95/46/EG ist aufgrund des technischen Fortschritts veraltet und bedarf einer Anpassung an neue Technologien. Der Vorschlag der Kommission ist aus konsumentenpolitischer Sicht durchaus ambitioniert und daher zu begrüßen, da sie den gegebenen Änderungen vor allem im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken Rechnung trägt und die Datenschutzrechte umfassend stärkt und ausweitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen