10785/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
(5-fach)
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMASK-90180/0015-III/2012 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11338/J der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Chemikalien in Frauenhygieneprodukten wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Frauenhygieneprodukte gelten als Gebrauchsgegenstände gemäß § 3 Z 7 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes BGBl. I Nr. 13/2006 idgF und fallen damit in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.
Ich ersuche daher, die Anfrage an diesen zu richten.
Mit freundlichen Grüßen