10785/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

(5-fach)

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMASK-90180/0015-III/2012

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11338/J der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Chemikalien in Frauenhygieneprodukten wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

Frauenhygieneprodukte gelten als Gebrauchsgegenstände gemäß § 3 Z 7 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes BGBl. I Nr. 13/2006 idgF und fallen damit in die Zuständigkeit des Bundesministers für Gesundheit.

Ich ersuche daher, die Anfrage an diesen zu richten.

Mit freundlichen Grüßen