10786/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0062-I/A/15/2012

Wien, am 7. Mai 2012

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 10952/J des Abgeordneten Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 8:

Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Gesundheit ist nicht die Auflagenhöhe, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse entscheidend (LpA oder LpN) bzw. die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen.

 

Überdies wird der Preis einer Schaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Eine Vielzahl anderer Faktoren, wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen werden bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt.


Frage 9:

Ich verweise diesbezüglich auf meine Beantwortungen der an mich gerichteten parlamentarischen Anfragen Nr. 8777/J vom 8. August 2011, Nr. 9073/J vom 8. September 2011 und Nr. 10369/J vom 19. März 2012.