10787/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Land-und Forstwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0059-I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. MAI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen

vom 8. März 2012, Nr. 10931/J, betreffend Verpachtung von Jagd- bzw.

Fischereirevieren durch die Österreichische Bundesforste AG

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10931/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches, insbesondere zu den Fragen 6, 12, 16, 19, 20, 22, 25 und 26:

 

Mit Verweis auf Art. 52 B-VG darf festgehalten werden, dass einige der vorliegenden Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst sind. Dieses beschränkt sich in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Einflussnahme seiner Organe und umfasst nicht die operative Geschäftsführung der ÖBf AG. Diese obliegt dem bestellten Vorstand in Gesamtverantwortung, wobei dieser der Kontrolle durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG unterliegt.

Es wird um Verständnis ersucht, dass Fragen, die keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft darstellen, nicht beantwortet werden können.

 

Zu Frage 1:

 

Die Österreichische Bundesforste AG (ÖBf AG) beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2011  168 Mitarbeiterinnen und 959 Mitarbeiter. Die Personalkosten für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beliefen sich im Jahr 2011 insgesamt auf € 59.797.982,-.

 

Zu Frage 2:

 

Der Begriff „Verwaltung“ ist unklar. Es wird davon ausgegangen, dass damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint sind, die in der Unternehmensleitung oder in den örtlichen Profit Center-Büros überwiegend im Innendienst beschäftigt waren und keine Management­funktionen innehatten.

 

 

Mitarbeiteranzahl

Personalkosten in €

Unternehmensleitung (Stabsstellen, Büros und Geschäftsbereiche)

52

2.535.535,-

Profit Center (Forstbetriebe, Nationalparkbetriebe, Forsttechnik, Consulting, Dienstleistungen Inland)

86

3.560.929,-

 

Zu Frage 3:

 

Am Stichtag 31.12.2011 waren 13 Jäger (ausschließlich Männer) bei der ÖBf AG beschäftigt. Die entsprechenden Personalkosten beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt € 586.278,-. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern bzw. Revier kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden.

 

Zu Frage 4:

 

Die ÖBf AG beschäftigte zum Stichtag 31.12.2011 sechs Försterinnen und 213 Förster. Die Personalkosten beliefen sich für diesen Personenkreis im Jahr 2011 auf € 14.960.860,-. Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht bzw. Revier kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden.


In der nachfolgenden Auswertung sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland aus datenschutzrechtlichen Gründen zusammengefasst:

 

Anzahl

Personalkosten in €

Wien, Niederösterreich, Burgenland

49

3.374.840,-

Oberösterreich

56

3.844.670,-

Salzburg

52

3.675.144,-

Tirol

30

2.013.098,-

Steiermark

20

1.351.405,-

Kärnten

12

701.703,-

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Erlöse aus Jagdpachtverträgen betrugen im Jahr 2011 € 10.745.891,-.

 

Zu Frage 7:

 

a) Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse Audi A6.

b) Bei der ÖBf AG waren zum Stichtag 31.12.2011 zwei Chauffeure beschäftigt. Aus daten­schutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu den Personalkosten erfolgen.

 

Zu Frage 8:

 

Zum Stichtag 31.12.2011 befanden sich 802 KFZ (bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht) im Fuhrpark der ÖBf AG.

 

Zu Frage 9:

 

In den Jahren 2006 bis 2011 hat die ÖBf AG nachfolgend angeführte Beträge (in €) für den Fuhrpark aufgewendet:

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

3.491.592,-

3.782.478,-

4.207.186,-

3.865.212,-

4.136.565,-

4.546.562,-

 

Zu Frage 10:

 

Leitenden Angestellten wird gegen Entrichtung eines angemessenen, mindestens dem jeweiligen Sachbezugswert entsprechenden Kostenbeitrages die Möglichkeit einer privaten Nutzung des Dienstwagens der gehobenen Mittelklasse eingeräumt. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge wie z.B. VW Passat bzw. Hyundai Tucson. Eine namentliche Auflistung kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.


Zu Frage 11:

 

Nein.

 

Zu Frage 13:

 

Derzeit bestehen bei der ÖBf AG 941 Jagdpachtverträge. Eine detailliertere Beantwortung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

 

Zu Frage 14:

 

Im Interesse der Abschusserfüllung nehmen Dritte immer wieder an Bewegungsjagden teil. Eine detailliertere Beantwortung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

 

Zu Frage 15:

 

Derzeit sind bei der ÖBf AG 374 Fischereireviere verpachtet.

Eine detailliertere Beantwortung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

 

Ich besitze eine Jagdkarte. Als Bundesminister habe ich an keiner Jagd teilgenommen.

 

Zu Frage 21:

 

Die Bundesforste haben den Wildbestand in Österreich gesetzeskonform zu bewirtschaften und nachhaltig zu nutzen. Wo dies zur Vermeidung untragbarer Wildschäden und für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes erforderlich ist, muss der Schalenwildbestand gemäß den Vorgaben der Jagdgesetze und des Forstgesetzes angepasst werden. Maßgeblich für die notwendige Höhe des Schalenwildabschusses ist neben der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes deshalb der Waldzustand bzw. der jeweilige Schalenwildeinfluss auf den Wald, wobei der langfristigen Erhaltung der Schutzfunktion des Waldes besondere Bedeutung zukommt. Die Abschussplanung erfolgt dabei gemäß den gesetzlichen Vorgaben in den Landesjagdgesetzen und unter besonderer Berücksichtigung des jeweils revierspezifischen Schalenwildeinflusses auf den Wald seit dem vorangegangenen Planungszeitraum.


Zu den Fragen 23 und 24:

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Jagdrecht in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache ist. Darüber hinaus kann es in Wildschadensgebieten angezeigt sein, Schonzeiten auszusetzen.

 

Zu Frage 27:

 

Die ÖBf AG ist eine Aktiengesellschaft und als solche eine juristische Person des privaten Rechts. Ein Verkauf der im Eigentum der Republik stehenden Anteile an Private ist nicht geplant.

 

Der Bundesminister: