10788/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0058-I/3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 7. MAI 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10941/J, betreffend
„Hacklerregelung“ für Beamte
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10941/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 4:
Die Anzahl der Bediensteten, die in der Zentralstelle in leitender Verwendung tätig waren (Sektions- und Abteilungsleiter sowie deren Stellvertreter) und in den Jahren 2007 bis 31.03.2012 in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden sind, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich.
|
2007 |
0 |
|
2008 |
1 |
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2009 |
1 |
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2010 |
6 |
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2011 |
4 |
|
2012 |
1 |
Davon waren 3 Personen weiblich und 10 männlich.
Zu Frage 2:
Das durchschnittliche Antrittsalter des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises betrug 63,2 Jahre.
Zu Frage 3:
Die Anzahl der Personen des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises betrug für die bis einschließlich 31.12.1953 geborenen Personen 13 und für die zwischen 1.1.1954 und 31.12.1954 geborenen Personen 0.
Zu Frage 5:
Zum Zeitpunkt des Pensionsantritts haben alle 13 Personen des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises das 60. bis 65. Lebensjahr erreicht.
Zu Frage 6:
Die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit wurde für 6 Personen aus dem in Frage 1 angesprochenen Personenkreis bescheidmäßig festgestellt.
Zu den Fragen 7 und 8:
Diese Fragen können aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden, da sich die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen lässt.
Zu Frage 9:
Der Bezug entsprach jeweils der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 verwiesen.
Zu Frage 10:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLFUW.
Der Bundesminister: