10788/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Textfeld:

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0058-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 7. MAI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10941/J, betreffend

„Hacklerregelung“ für Beamte

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10941/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Die Anzahl der Bediensteten, die in der Zentralstelle in leitender Verwendung tätig waren (Sektions- und Abteilungsleiter sowie deren Stellvertreter) und in den Jahren 2007 bis 31.03.2012 in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden sind, ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich.

2007

0

2008

1

2009

1

2010

6

2011

4

2012

1

 

Davon waren 3 Personen weiblich und 10 männlich.

 

Zu Frage 2:

 

Das durchschnittliche Antrittsalter des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises betrug 63,2 Jahre.

 

Zu Frage 3:

 

Die Anzahl der Personen des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises betrug für die bis einschließlich 31.12.1953 geborenen Personen 13 und für die zwischen 1.1.1954 und 31.12.1954 geborenen Personen 0.

 

Zu Frage 5:

 

Zum Zeitpunkt des Pensionsantritts haben alle 13 Personen des in Frage 1 angesprochenen Personenkreises das 60. bis 65. Lebensjahr erreicht.

 

Zu Frage 6:

 

Die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit wurde für 6 Personen aus dem in Frage 1 angesprochenen Personenkreis bescheidmäßig festgestellt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Diese Fragen können aus Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet werden, da sich die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen lässt.

 

Zu Frage 9:

 

Der Bezug entsprach jeweils der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Fragen 7 und 8 verwiesen.

Zu Frage 10:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLFUW.

 

Der Bundesminister: