10789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

Textfeld:  NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0064-I/3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 7. MAI 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10956/J, betreffend Rückforderungen von Inseratenkosten oder Schadenersatzansprüche wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher

Auflagenzahlen von der NEWS-Verlagsgruppe

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2012, Nr. 10956/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist nicht die Auflagenhöhe, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse entscheidend (LpA oder LpN) bzw. die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen.

 

Überdies wird der Preis einer Schaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen werden bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt.

 

Zu Frage 9:

 

Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Beantwortung der Voranfragen 10375/J aus dem Jahr 2012 sowie 9077/J und 8781/J aus dem Jahr 2011 verwiesen.

 

Der Bundesminister: