10793/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/31-PMVD/2012                                                                                                 7. Mai 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Nr. 10940/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Hacklerregelung für Beamte" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4, 6 und 7:

Zu diesen Fragen verweise ich auf nachstehende Übersicht:

Jahr

Anzahl*

Pernsionsantrittsalter

2007

7

 

2008

7

 

2009

7

im Durchschnitt

2010

5

61,64 Jahre

2011

7

 

Bis März 2012

0

 

             *Alle männlich.

             *Bei drei Bediensteten wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt.

             *Sieben Bedienstete haben Nachkäufe zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit getätigt.

*32 Bedienstete wurden bis einschließlich 31. Dezember 1953 und ein Bediensteter wurde im Jahr 1954 geboren.

Zu 5:

Zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes haben vier Bedienstete das 60. Lebensjahr, sechs Bedienstete das 61. Lebensjahr, sechs Bedienstete das 62. Lebensjahr, zwölf Bedienstete das 63. Lebensjahr und ein Bediensteter das 65. Lebensjahr erreicht.

Zu 8:

Bedienstete der Jahrgänge 1946, 1948 und 1949 haben insgesamt elf Jahre, neun Monate und elf Tage an nicht beitragsgedeckten Zeiten in einer Größenordnung von 35.511,55 Euro nachgekauft.

Jahrgang

Zeit

1946

5 Jahre

5.418,48

1948

3 Jahre, 3 Monate, 11 Tage

20.397,36

1949

3 Jahre, 6 Monate

9.695,71

Zu 9:

Im Hinblick darauf, dass nur wenige Bedienstete pro Jahrgang von der Fragestellung betroffen sind und deshalb auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Bekanntgabe des monatlichen Aktivbezuges auf einzelne Bedienstete rückgeführt werden könnte, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer diesbezüglichen Aussage Abstand nehme. Ich kann jedoch in diesem Zusammenhang versichern, dass jeder einzelne Bezug der besoldungs­rechtlichen Einstufung der Bediensteten entsprochen hat.

Zu 10:

Da diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport bildet, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.