10795/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/33-PMVD/2012                                                                                                 7. Mai 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Nr. 10964/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Bericht des Rechnungshofes: Spitzensportförderung und Maßnahmen im Zusammenhang mit Team Rot-Weiß-Rot" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 23:

In diesem Zusammenhang darf ich zunächst festhalten, dass die Sportförderung des Bundes im Jahr 2009 bereits überprüft wurde. Das Ergebnis dieser Überprüfung habe ich zum Anlass genommen, eine Arbeitsgruppe „Förderreform“ aus Vertretern des Ressorts, der BSO, dem ÖOC und weiteren Experten zu installieren. Generalziel des Projekts war die Erarbeitung der inhaltlichen und formalen Grundlagen für eine Reform der Bundes-Sportförderung nach den Bedürfnissen des Spitzen- und Breitensports mit Blick auf die gesetzliche Umsetzung. Die „Follow-Up-Prüfung“ des Rechnungshofes erfolgte noch vor Abschluss des Reformprojektes, welche sich nun vor dem Abschluss befindet. Damit kann nunmehr gewährleistet werden, dass einige wesentliche Kritikpunkte des Rechnungshofes, wie zum Beispiel die Konzentration der Mittel, die Einführung von Kennzahlen und die Bereinigung der Förderbereiche, verbessert werden können. Parallel zum politischen Prozess der Reformierung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt auch die Umsetzung der notwendigen administrativen Maßnahmen. Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat bereits wesentliche Schritte für eine moderne und transparente Leistungssportförderung verwirklicht. So wurden Förderbereiche in den letzten Jahren zusammengezogen und einmal pro Jahr stattfindende Verbandsgespräche ins Leben gerufen, um mit den Fördernehmern den Förderbedarf abzuklären.

Zu 5 bis 7:

Hiezu kann ich mitteilen, dass derzeit im Zuge der wirkungsorientierten Haushaltsführung konkrete Ziele und die dazu notwendigen Indikatoren erarbeitet werden.

Zu 8 und 9:

Zunächst darf ich mitteilen, dass die Steuerung des Mitteleinsatzes derzeit nach nachfolgendem Verteilungsschlüssel erfolgt:

10% für Juniorprojekte                                      400.000 Euro

30% für Mannschaftssportarten                     1.200.000 Euro

40% für Sommersportarten (individual)       1.600.000 Euro

20% für Wintersportarten (individual)             800.000 Euro

Weiters gibt es eine Einteilung nach Olympische Sportarten und nicht Olympische Sportarten, Individualsportarten und Mannschaftssportarten, Eliteathleten und Juniorathleten sowie Sommersport und Wintersport und einen Kriterienkatalog für eine transparente Zuordnung der Sportlerinnen und Sportler nach Förderungs- bzw. nicht Förderungs­würdigkeit. Zu bemerken ist, dass eine klare Festlegung auf Maßnahmenbereiche und Sportarten auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen und Notwendigkeiten sportartenspezifisch und betreuungsmäßig nicht als sinnvoll beurteilt wurde.

Zu 10:

Im Vorfeld der Team Rot-Weiss-Rot (TRWR) Beiratssitzung erfolgen bereits jetzt regelmäßige Gespräche mit den Bundesfachverbänden, die unter anderem der mehrjährigen Konzeption von Projekten, der Feststellung des jeweiligen Entwicklungsstatus sowie der entsprechenden Adaptierung dienen.

Zu 11:

Eine diesbezügliche Evaluierung wird in nächster Zeit in Betracht gezogen.

Zu 12:

Eine Umsetzung ist im Zuge des Reformprozesses geplant.

Zu 13:

Derzeit ist keine Änderung der Besetzung des Entscheidungsgremiums von TRWR geplant.

Zu 14:

Im Rahmen von TRWR waren bis 2009 Förderungsvereinbarungen vom Bundesfachverband gegenzuzeichnen. Um die Effizienz und Vereinfachung der Abläufe zu steigern wurde dies nunmehr auf reine Förderungszusagen umgestellt. Zu beachten ist, dass eine Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten des jeweiligen Verbandes ohnehin bei Antragstellung notwendig ist – die Antragstellung selbst erfolgt auf Basis der „Rahmenrichtlinie über die Gewährung und Kontrolle von Bundes-Sportförderungsmitteln“.

Zu 15:

Derzeit ist keine Abschaffung der Projektbegleiter geplant. Nicht unerwähnt möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang lassen, dass von zahlreichen Fachverbänden die Einrichtung ausdrücklich gelobt wurde, da sie zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Fördernehmer und Fördergeber beiträgt.

Zu 16:

Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden selbstverständlich aufgegriffen, wobei jedoch auch auf die Bedürfnisse der Fachverbände Rücksicht genommen werden soll.

Zu 17:

Eine Umsetzung ist im Zuge des Reformprozesses geplant.

Zu 18:

Die Empfehlung des Rechnungshofes ist in Umsetzung.

Zu 19:

Die Statutenänderung ist bereits in Umsetzung.


Zu 20:

Der Empfehlung des Rechnungshofes folgend, sollen künftig die Abrechnungen der Jahresförderungen, Zeitaufzeichnungen und Einsatzpläne von subventionierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung (IMSB) eingefordert werden. Damit soll eine noch klarere Trennung zwischen dem IMSB und der IMSB Consult Ges.mbH gewährleistet werden.

Zu 21:

Die IMSB Consult Ges.mbH wurde als Unterstützung für den Verein IMSB gegründet und hat sich als wertvolle Ergänzung erwiesen. Da Gewinne, wenn überhaupt, nur im geringen Ausmaß erwirtschaftet wurden, ist eine Anpassung der Förderhöhe derzeit nicht vorgesehen.

Zu 22:

Die Empfehlung des Rechnungshofes ist in Umsetzung.