10796/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

Textfeld: MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/34-PMVD/2012                                                                                                 7. Mai 2012

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Nr. 10965/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Truppenübungsplatz Seethaler Alpe" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Hiezu kann ich mitteilen, dass derzeit keine Leiharbeitskräfte am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe (TÜPL Seetaler Alpe) Verwendung finden.


Zu 3 und 4:

Seit dem Jahr 1969 gab es bis dato keinen Arbeitseinsatz von Freigängern auf dem
TÜPl Seetaler Alpe.

Zu 6:

Die Freigänger erhalten für die Reisebewegung von der jeweiligen Justizanstalt zur Arbeitsstelle und umgekehrt die notwendigen Fahrscheine. Die dafür anfallenden Kosten trägt die jeweilige Justizanstalt.

Zu 7 bis 9:

Vorwiegend werden die Freigänger für Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten in Kasernen und Liegenschaften des Österreichischen Bundesheeres beschäftigt. Die Überwachung der Freigänger und Leiharbeiter liegt ab Betreten von militärischen Liegenschaften bei den militärischen Organen, nach Verlassen dieser geht die Verantwortung auf Organe der Justizwache über. Bei Problemen mit Freigängern wird der von der Justizwache namhaft gemachte Verbindungsmann kontaktiert, welcher entsprechende Maßnahmen veranläßt. Bei Leiharbeitern erfolgt eine Meldung an die bereitstellende Firma. Vollständigkeitshalber darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport gegenüber Freigängern und Leiharbeitern keine disziplinären Befugnisse hat.

Zu 5 und 10:

Da diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport betreffen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 11:

Nein.

Zu 12:

Entfällt.


Zu 13 und 14:

Ja.

Zu 15 bis 17:

Zunächst ist festzuhalten, dass die äußere Sicherheit bei Scharfschießen auf dem
TÜPL Seetaler Alpe derzeit unverändert durch Absperrposten hergestellt wird. Eine der möglichen Varianten beinhaltet technische Absperrmaßnahmen in Kombination mit speziell ausgebildetem Sicherheitspersonal und verschiedenen organisatorischen Ergänzungen. Da noch keine Entscheidung vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass derzeit noch keine näheren Aussagen zur „technischen Lösung“ getroffen werden können.

Zu 18:

Ungeachtet des Umstandes, dass militärische Sperrgebiete nach den Vorgaben des Sperrgebietgesetzes 2002 in der Natur als solche deutlich gekennzeichnet werden und ein Betreten somit verboten ist, kommen zur Herstellung der äußeren Sicherheit bei Scharfschießen zusätzlich Schranken, Warntafeln, sonstige Warneinrichtungen wie Warnleuchten oder Überwachungssysteme sowie speziell ausgebildetes Personal zur Überwachung des Gefahrenbereiches zum Einsatz. Darüber hinaus erfolgen in den betroffenen Gemeinden geeignete Bekanntmachungen über die beabsichtigte militärische Übung.

Zu 19:

Wie seit Jahrzehnten, ist auch für das Jahr 2012 geplant Freigänger einzusetzen (2012 an zehn Standorten).