10798/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0037-I/4/2012 Wien, am 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Nr. 10933/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Hacklerregelung für Beamte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Ø Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts in leitender Verwendung, wie z.B. Sektions-, Gruppen- oder Abteilungsleiter (bzw. deren Stellvertreter), sind
a) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2007,
b) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2008,
c) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2009,
d) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2010,
e) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2011,
f) von 1. Jänner 2012 bis 31. März 2012
in Pension gegangen bzw. in Ruhestand versetzt worden?
Ø Wie hoch war das jeweilige durchschnittliche Antrittsalter des in Frage 1 lit. a bis f abgefragten Personenkreises?
Ø Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato geboren im Zeitraum
a) bis einschließlich 31. Dezember 1953,
b) 1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954?
Ø Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato
a) weiblich,
b) männlich?
Ø Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis hatten zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes bzw. zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato ihr
60.,
61.,
62.,
63.,
64.
65.
Lebensjahr erreicht?
Ø Für wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis wurde gemäß § 236b (6) BDG die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt?
Ø Wie viele der Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis haben zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit Nachkäufe nicht beitragsgedeckter Zeiten gemäß
a) § 53 Abs. 2 lit. h PG (Schulzeiten) bzw.
b) § 53 Abs. 2 lit. i PG (Studienzeiten)
getätigt?
Ø Wie viele nicht beitragsgedeckte Zeiten wurden im Durchschnitt zu welchem Preis jeweils pro Jahrgang nachgekauft?
Ø Wie hoch war jeweils pro Jahrgang durchschnittlich der monatliche Aktivbezug unmittelbar zu Antritt der Pension bzw. des Ruhegenusses?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 10932/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 10:
Ø Für wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis beträgt die monatliche Pension bzw. der monatliche Ruhegenuss
a) bis € 3.000,--,
b) zwischen € 3.001,-- und 4.000,--,
c) zwischen € 4.001,-- und 5.000,--,
d) zwischen € 5.001,-- und 6.000,--,
e) zwischen € 6.001,-- und 7.000,--,
f) mehr als € 7.000?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereiches.
Mit freundlichen Grüßen