10801/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0093-I/4/2012 |
Wien, am 8. Mai 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Nr. 10976/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Arbeitsplatzbewertung des Leiters oder der Leiterin des Büros des Rechtsschutzbeauftragten in der Sektion 1 der Zentralstelle im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Ø Wie begründen sie die höhere Arbeitsplatzbewertung des Leiters des Büros der Parlamentarischen Bundesheerkommission (Verwendungsgruppe A1 Funktionsgruppe 5) im Vergleich zum Leiter des Büros des Rechtsschutzbeauftragten generell?
Ø Wie begründen sie den Umstand, dass zwar eine rechtliche Aufwertung des Institutes des Rechtsschutzbeauftragten und seines ihm exklusiv zugeteilten Personals stattgefunden hat, eine Aufwertung des Arbeitsplatzes des Leiters des Büros des Rechtsschutzbeauftragten jedoch nicht?
Ø Haben sie bereits Überlegungen betreffend
der Aufwertung des Rechtsschutzbeauftragten angestellt?
3.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3.2 Wenn ja, haben sie die stattgefundene massive Erhöhung des
geschäftsfall bezogenen Arbeitsaufwandes, als auch die Erhöhung der
qualitativen Verantwortung, durch die erfolgte Weisungsfreistellung und
die Zustimmungserfordernis zu bestimmten Datenermittlungen der
Nachrichtendienste, mit berücksichtigt?
3.2.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3.2.2 Wenn nein, warum tragen sie dem erhöhten Arbeitsaufwand und der
erhöhten Verantwortung keine Rechnung?
3.3 Wenn nein, warum nicht?
Ø Ist ihrer Meinung nach die Qualität der
Tätigkeit bzw. die Verantwortung im Rahmen der Tätigkeit des
Rechtsschutzbeauftragten und seines Büros niedriger, als diese des
Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission und dessen
Büros?
4.1 Wenn nein, wie beurteilen Sie die unterschiedlichen Arbeitsplatzbewertungen
aus diesem Gesichtspunkt?
Ø Ist ihrer Meinung nach der Arbeitsaufwand
für die Tätigkeit des Vorsitzenden der Parlamentarischen
Bundesheerkommission höher als der der Arbeitsaufwand für die
Tätigkeit des Leiters des Büros des Rechtsschutzbeauftragten?
5.1 Wenn ja, wie Begründen sie diese Meinung?
5.2 Wenn nein, wie Begründen sie die unterschiedlichen
Arbeitsplatzbewertungen aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsaufwandes?
Ø Wie begründen sie den Umstand, dass der Gesetzgeber bereits ausdrücklich klargestellt hat, dass sich die verfassungsrechtlich determinierte Organisationsvorschrift hinsichtlich des Personals des Rechtsschutzbeauftragten inhaltlich an der Verfassungsbestimmung des § 4 Abs. 7 des Wehrgesetzes 2001 über die Parlamentarische Bundesheerkommission zu orientiert hat, eine Aufwertung des Leiters des Büros des Rechtsschutzbeauftragen analog der Bewertung des Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission noch nicht stattgefunden hat?
Ø Ist eine Aufwertung des Leiters oder der
Leiterin des Büros des Rechtsschutzbeauftragten in der Sektion 1 der
Zentralstelle im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
geplant?
7.1 Wenn ja, in welcher Form und wann ist mit einer Aufwertung zu rechnen?
7.2 Wenn nein, wie begründen sie, dass diese Aufwertung nicht stattfindet?
Ø Ist eine Aufwertung (lt. Frage 7) bereits im
Bundeskanzleramt in Bearbeitung?
8.1 Wenn ja, in welcher Abteilung befindet sich die Aufwertung zur Bearbeitung
und seit wann?
Ø Ist eine Abwertung des Arbeitsplatzes des
Leiters des Büros des Rechtsschutzbeauftragten geplant oder bereits
in Bearbeitung?
9.1 Wenn ja, in welcher Form und wann ist mit einer Abwertung zu rechnen?
9.2 Wenn ja, wie Begründen sie diesen Umstand generell?
9.3 Wenn ja, wie Begründen sie diesen Umstand im speziellen im Vergleich
mit der Bewertung des Leiters des Büros des Vorsitzenden der
Parlamentarischen Bundesheerkommission?
9.4 Wenn ja, ist auch eine Neubewertung des Arbeitsplatzes des Leiters des
Büros des Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission geplant
bzw. wann und in welchem Umfang?
Ø Wie Begründen sie die vorherrschende Ungleichbehandlung im Zuge von Arbeitsplatzbewertungen in vergleichbaren Büros?
Ø Was werden sie dagegen unternehmen, dass solche Ungleichbehandlungen im Zuge von Arbeitsplatzbewertungen analog dem Fall des Leiters des Büros des Rechtsschutzbeauftragten bzw. des Leiters des Büros des Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheerkommission bereinigt werden?
Diese Fragen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, sondern in denjenigen der Frau Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen