10802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0068-I/A/15/2012

Wien, am 7. Mai 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 11011/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3 sowie 5:

Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.


Das Bundesministerium für Gesundheit unterhält mit Georgien zwar keine speziellen bilateralen Beziehungen im Gesundheitsbereich, arbeitet jedoch mit Georgien im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ebenso wie mit vielen anderen Mitgliedstaaten der WHO in Abstimmung mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf multilateraler Ebene zusammen.

 

Frage 4:

Für die internationale Koordination der Gesundheitspolitik und WHO ist in meinem Ressort die Abteilung I/A/6 zuständig.