10802/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0068-I/A/15/2012
Wien, am 7. Mai 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11011/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3 sowie 5:
Gemäß Teil 2 Abschnitt B der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 fallen auswärtige Angelegenheiten und insbesondere Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11020/J durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Das Bundesministerium für Gesundheit unterhält mit Georgien zwar keine speziellen bilateralen Beziehungen im Gesundheitsbereich, arbeitet jedoch mit Georgien im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ebenso wie mit vielen anderen Mitgliedstaaten der WHO in Abstimmung mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf multilateraler Ebene zusammen.
Frage 4:
Für die internationale Koordination der Gesundheitspolitik und WHO ist in meinem Ressort die Abteilung I/A/6 zuständig.