10803/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0071-I/A/15/2012
Wien, am 7. Mai 2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 11057/J der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1, 2, 4 und 5:
Im Einflussbereich meines Ressorts gibt es keine derartigen Dienststellen.
Frage 3:
In meinem Ressort gelangten zwei Planstellen der Verwendungsgruppe A 1, Funktionsgruppe 3, zur Nachbesetzung. In den öffentlichen Bekanntmachungen findet sich jeweils die Angabe über das Mindestgehalt.
Fragen 6 und 7:
Zu diesen Fragen verweise ich grundsätzlich auf die Beantwortung der Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 11052/J.
Ergänzend ist festzuhalten, dass gemäß § 26 B-GlBG von jeder Ressortleiterin bzw. jedem Ressortleiter unter Bedachtnahme auf die Personalstruktur und die regionale Verteilung der Dienststellen Gleichbehandlungsbeauftragte zu bestellen sind. Diese haben sich mit allen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die
Frauenförderung betreffenden Fragen im Sinne des B-GlBG zu befassen. Sie haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Fragen der Gleichbehandlung entgegenzunehmen, zu beantworten oder gegebenenfalls an die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen weiterzugeben. Weiters obliegt es den Gleichbehandlungsbeauftragten, erforderliche Schulungsmaßnahmen anzuregen oder durchzuführen.
In diesem Zusammenhang darf auf das Schulungsangebot im Rahmen der Grundausbildung für die Bediensteten des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen werden. In der Einführungsveranstaltung gem. § 6 Abs. 1 Z 2 der Grundausbildungsverordnung - BMG (GAVO BMG), BGBl. II Nr. 80/2009, soll eine Übersicht über das Ressort, Grundsätze der öffentlichen Verwaltung sowie Konfliktmanagement und Mobbingprävention, Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung und Frauenförderung vermittelt werden. Hier wird der Gleichbehandlungsbeauftragten des Ressorts Gelegenheit geboten, das Gleichbehandlungsrecht vor- und darzustellen.