10804/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0070-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10929/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Insgesamt wurden 38 Sachverhaltsdarstellungen (70 Sachverhalte) und 5 Klagen bei den zuständigen Behörden eingebracht (erste Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung am 15.03.2010, zeitlich zuletzt erfolgte Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung am 26.03.2012; erste Einbringung Klage am 26.08.2010, zuletzt erfolgte Klagseinbringung am 21.03.2012).
Die Hypo Alpe
Adria Bank International AG (HBInt) hat sich jeweils als Privatbeteiligte den
durch ihre Sachverhaltsdarstellungen eingeleiteten Strafverfahren
angeschlossen, wobei die Sachverhalte insgesamt ein Volumen von EUR 650 Mio.
umfassen. Auf Grund dieser Sachverhaltsdarstellungen wird von der
Staatsanwaltschaft Klagenfurt derzeit gegen
77 Beschuldigte ermittelt. Die Verdachtsmomente reichen von Untreue, Betrug,
Verletzung verschiedener Geldwäschebestimmungen, Bildung einer kriminellen
Organisation bis zur Bilanzfälschung. Aufgrund dieser
Sachverhaltsdarstellungen und Ermittlungen kam es zu Selbstanzeigen bei
Finanzbehörden und zu Steuernachzahlungen in Höhe von mehr als EUR 13
Mio. Durch Maßnahmen im Rahmen der CSI Hypo konnten bereits mehr als EUR 18 Mio.
von verschiedenen Kreditschuldnern der Bank zurückgeholt werden.
Darüber hinaus wurde ein Kredit in Höhe von EUR 70 Mio. nur
wenige Tage nach Überreichung der Anzeige durch die CSI Hypo
vollständig abgedeckt.
Zu 2.:
Alle Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen (70 Sachverhalte), die seitens der CSI Hypo seit deren Installierung Ende 2009/Anfang 2010 bei den zuständigen Behörden eingebracht wurden, führten zur konkreten Einleitung von Ermittlungsverfahren. Hinsichtlich eines Sachverhaltes ist die Einstellung durch die Strafverfolgungsbehörden bekannt. Weitere Einstellungen sind bis dato nicht erfolgt bzw. bekannt gegeben worden.
Zu 3.:
Dr. Guido Held ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Held, Berdnik, Astner & Partner („hba“). Die Kanzlei hba ist weiterhin als Berater der HBInt tätig.
Die Beauftragungen von Beratern einschließlich des Abschlusses von Honorarvereinbarungen obliegen alleine der Bank und fallen somit in die aktienrechtliche Verantwortung der Bankorgane (Vorstand und Aufsichtsrat). Diese haben insbesondere unter Beachtung des allgemeinen Effizienzgebotes des Art. 126b B-VG die bestgeeigneten Berater auszuwählen und im Interesse der Bank kostengünstig vorzugehen. Die Beauftragung, die Honorargestaltung, die Kontrolle der Tätigkeit und die Abrechnung von behaupteten bzw. verrechneten Leistungen obliegen ausschließlich der Bank als Auftraggeberin. Die aktienrechtliche Verantwortung kommt den Organen Vorstand und Aufsichtsrat zu. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
Zu 4.:
Die bis dato an die Berater von der HBInt geleisteten Honorarzahlungen sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt. Sämtliche Kosten – insbesondere externe Beratungsleistungen – des Projektes CSI Hypo werden von der Bank getragen.
Zu 5.:
Die Verantwortung für den Abschluss von Vereinbarungen und die Erfüllung der daraus resultierenden Verpflichtungen obliegt den Organen der Bank (Aufsichtsrat und Vorstand). Zinszahlungen an die BayernLB müssten auf vertragliche Vereinbarungen der HBInt mit der BayernLB beruhen. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Informationen zu den Zinszahlungen der HBInt an die BayernLB vor.
Mit freundlichen Grüßen