10805/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0076-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10930/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Ein Austritt aus der Eurozone ist in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen.
Zu 2.:
Finanzielle Auswirkungen auf das österreichische Bundesbudget würden sich einerseits durch massive indirekte volkswirtschaftliche Verluste ergeben (Steuermindereinnahmen durch Exportverluste und dauerhaft negative Wachstumseffekte), andererseits durch die Griechenland gewährte finanzielle Unterstützung: die Einführung einer neuen Währung unter Beibehaltung von in Euro denominierten Schulden würde schlagartig das Risiko erhöhen, dass Griechenland die von Österreich gewährten bilateralen Darlehen nicht bedienen kann. Ebenso würde sich das Risiko der Inanspruchnahme aus im Rahmen des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes zugesagten Haftungen (für Griechenland, Irland und Portugal) stark erhöhen. Dieser Fall wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit einer Ansteckung („contagion“) weiterer Mitgliedstaaten der Eurozone und damit mit weiteren hohen Kosten verbunden.
Zu 3.:
Es liegt kein Schaden vor.
Zu 4.:
Griechenland wird seine Verpflichtungen gegenüber den öffentlichen Gläubigern, darunter auch Österreich, voll erfüllen. Zuletzt wurden lediglich eine Verlängerung der Laufzeiten und eine Senkung der Zinsen beschlossen, um Griechenland so mehr Zeit und finanziellen Spielraum zu verschaffen, um die umfangreichen Reformen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen