10807/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0073-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10951/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Für die Medienauswahl für Schaltungen des Bundesministeriums für Finanzen ist nicht die Auflagenhöhe, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse entscheidend (LpA oder LpN) beziehungsweise die Zielgruppe, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden soll. Überdies wird der Preis einer Schaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen werden bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt.
Zu 9.:
Es wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfragen Nr. 8776/J vom 15. Juni 2011, Nr. 9072/J vom 8. Juli 2011 und Nr. 10371/J vom 19. Jänner 2012 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen