Zu 10809/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Finanzen
Ergänzung einer Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0149-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Bezugnehmend auf meine am 27. März 2012 ergangene Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10967/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, nachstehende Klarstellung zu übermitteln:
Zu 1. und 2.:
Eine nach Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Heeresgebührengesetzes an Präsenzdiener ausbezahlte Jahresprämie ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 steuerbefreit.
Mit freundlichen Grüßen