Zu 10809/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.05.2012
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BM für Finanzen

Ergänzung einer Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0149-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Bezugnehmend auf meine am 27. März 2012 ergangene Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10967/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, nachstehende Klarstellung zu übermitteln:

 

Zu 1. und 2.:

Eine nach Bestimmungen des 2. Hauptstückes des Heeresgebührengesetzes an Präsenzdiener ausbezahlte Jahresprämie ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 steuerbefreit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen