10809/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am        März 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0072-I/4/2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10967/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an Arbeitnehmer eine Anerkennungsprämie nach § 4a Heeresgebührengesetz (darunter fällt die Jahresprämie von 5.000 Euro) bezahlt, stellt diese Jahresprämie steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und zählt – wie das Gehalt – zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitgeber hat bei der Auszahlung der Jahresprämie die Lohnsteuer einzubehalten. Eine Steuerbefreiung liegt im Einkommensteuergesetz 1988 nicht vor.

 

Zu 3.:

An das Bundesministerium für Finanzen wurde keine Anfrage hinsichtlich der Versteuerung dieser Jahresprämien gestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.