10809/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0072-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10967/J vom 8. März 2012 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Wird vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an Arbeitnehmer eine Anerkennungsprämie nach § 4a Heeresgebührengesetz (darunter fällt die Jahresprämie von 5.000 Euro) bezahlt, stellt diese Jahresprämie steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und zählt – wie das Gehalt – zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der Arbeitgeber hat bei der Auszahlung der Jahresprämie die Lohnsteuer einzubehalten. Eine Steuerbefreiung liegt im Einkommensteuergesetz 1988 nicht vor.
Zu 3.:
An das Bundesministerium für Finanzen wurde keine Anfrage hinsichtlich der Versteuerung dieser Jahresprämien gestellt.
Mit freundlichen Grüßen