10813/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0352-I/1/b/2012

Wien, am         . Mai 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Zahl 10938/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hacklerregelung für Beamte“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Vom 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres sind

2007 – insgesamt 3 Bedienstete

2008 – insgesamt 3 Bedienstete

2009 – insgesamt 2 Bedienstete

2010 – keine Bediensteten

2011 – insgesamt 2 Bedienstete

2012 – bis zum 31. März keine Bediensteten

der angefragten Leitungsfunktionen in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden.


Zu den Fragen 2 und 5:

Das durchschnittliche Antrittsalter betrug 62 Jahre und 7 Monate.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Alle der unter der Frage 1 angeführten Bediensteten (2 weibliche und 8 männliche) sind vor dem 31. Dezember 1953 geboren.

 

Zu Frage 6:

Keine

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Von 1 Bediensteten wurden ausschließlich Zeiten nach Anfragepunkt 7, insgesamt 50 Monate zu einem Preis von Euro 563,23/Monat, nachgekauft.

 

Zu Frage 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach jeweils der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.