10813/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0352-I/1/b/2012
Wien, am . Mai 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Zahl 10938/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hacklerregelung für Beamte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres sind
2007 – insgesamt 3 Bedienstete
2008 – insgesamt 3 Bedienstete
2009 – insgesamt 2 Bedienstete
2010 – keine Bediensteten
2011 – insgesamt 2 Bedienstete
2012 – bis zum 31. März keine Bediensteten
der angefragten Leitungsfunktionen in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand versetzt worden.
Zu den Fragen 2 und 5:
Das durchschnittliche Antrittsalter betrug 62 Jahre und 7 Monate.
Zu den Fragen 3 und 4:
Alle der unter der Frage 1 angeführten Bediensteten (2 weibliche und 8 männliche) sind vor dem 31. Dezember 1953 geboren.
Zu Frage 6:
Keine
Zu den Fragen 7 und 8:
Von 1 Bediensteten wurden ausschließlich Zeiten nach Anfragepunkt 7, insgesamt 50 Monate zu einem Preis von Euro 563,23/Monat, nachgekauft.
Zu Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach jeweils der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.
Zu Frage 10:
Die Beantwortung diese Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.