10817/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. März 2012 unter der Zl. 10934/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „'Hacklerregelung' für Beamte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Die Anzahl der Bediensteten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) in leitender Funktion (Sektionsleiter/innen, Gruppenleiter/innen Abteilungsleiter/innen bzw. deren Stellvertreter/innen sowie Amtsleiter/innen an den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland), die im gewünschten Zeitraum in Pension gegangen sind, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Zeitraum

 

Gesamtzahl

 

weiblich

 

männlich

durchschnittl. Antrittsalter

01.01.-31.12.2007

15

-

15

64,4

01.01.-31.12.2008

6

3

3

64,3

01.01.-31.12.2009

8

-

8

64,8

01.01.-31.12.2010

6

1

5

62,7

01.01.-31.12.2011

8

3

5

64,6

01.01.-31.03.2012

-

-

-

-

 


Zu Frage 3:

Der in der Anfrage umschriebene Personenkreis umfasst 43 Bedienstete. Alle sind im Zeitraum bis einschließlich 31.12.1953 geboren.

Zu Frage 5:

 

Zeitraum

Erreichtes Lebensjahr

chte

 

60

61

62

63

64

65

66

67

01.01.-31.12.2007

-

-

1

3

4

5

-

2

01.01.-31.12.2008

-

-

1

-

1

4

-

-

01.01.-31.12.2009

-

-

-

-

2

6

-

-

01.01.-31.12.2010

2

-

-

1

2

1

-

-

01.01.-31.12.2011

-

-

1

-

-

7

-

-

01.01.-31.03.2012

-

-

-

-

-

-

-

-

Zu Frage 6:

Für vier Bedienstete des in der Anfrage umschriebenen Personenkreises wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236b Abs. 6 BDG 1979 in der geltenden Fassung festgestellt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Jeweils ein/eine Bediensteter/e der Pensions-Jahrgänge 2010 und 2011 hat zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit Nachkäufe gemäß § 53 Abs. 2 lit. i Pensionsgesetz 1965 in der geltenden Fassung in der Höhe von Euro 29.851,24 (Nachkauf von 53 Monaten) und Euro 16.509,99 (Nachkauf von 29 Monaten) getätigt.


 

Zu Frage 9:

Der durchschnittliche monatliche Aktivbezug vor Antritt der Pension der jeweiligen Bediensteten hängt von der einzelnen Einstufung ab und entsprach den jeweiligen besoldungsrechtlichen Vorgaben.

Zu Frage 10:

Die monatliche Pension wird nicht vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ausbezahlt und betrifft daher keine Angelegenheit der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des BMeiA.