10818/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0092-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10942/J-NR/2012 betreffend „Hacklerregelung“ für Beamte, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 sowie 5:
Die Anzahl an Personen in leitender Verwendung, wie Sektions-, Gruppen-, Bereichs-, Abteilungsleitungen sowie deren Stellvertretungen, die in Pension gegangen sind bzw. in Ruhestand versetzt wurden, stellt sich unabhängig vom Anlassfall wie folgt dar:
|
|
Personen (Anzahl) |
|
1.1. bis 31.12.2007 |
4 |
|
1.1. bis 31.12.2008 |
4 |
|
1.1. bis 31.12.2009 |
5 |
|
1.1. bis 31.12.2010 |
10 |
|
1.1. bis 31.12.2011 |
4 |
|
1.1. bis 31.03.2012 |
- |
Das durchschnittliche Antrittsalter betrug 62 Jahre und 10 Monate. Hinsichtlich einer weiteren Aufgliederung kann eine Rückführbarkeit auf eine einzelne Person nicht ausgeschlossen werden, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass davon Abstand genommen wird.
Zu Frage 3:
Dies stellt sich hinsichtlich der bei Frage 1 genannten Personen wie folgt dar:
|
|
Personen (Anzahl) |
|
Geboren bis einschließlich 31.12.1953 |
27 |
|
Geboren im Zeitraum 1.1.1954 bis 31.12.1954 |
- |
Zu Frage 4:
Dies stellt sich hinsichtlich der bei Frage 1 genannten Personen wie folgt dar:
|
|
Personen (Anzahl) |
|
Weiblich |
8 |
|
Männlich |
19 |
Zu Frage 6:
In 10 Fällen wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236b Abs. 6 BDG 1979 bescheidmäßig festgestellt.
Zu Frage 7:
In 4 Fällen wurden Nachkäufe gemäß § 53 Abs. 2 lit. h und i PG getätigt.
Zu Frage 8:
Der durchschnittliche Preis der nachgekauften nicht beitragsgedeckten Zeiten nach Frage 7 betrug EUR 7.839,31.
Zu Frage 9:
Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.
Zu Frage 10:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.