10818/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                                       Geschäftszahl:          BMUKK-10.000/0092-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, 2. Mai 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10942/J-NR/2012 betreffend „Hacklerregelung“ für Beamte, die die Abg. Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2 sowie 5:

Die Anzahl an Personen in leitender Verwendung, wie Sektions-, Gruppen-, Bereichs-, Abteilungsleitungen sowie deren Stellvertretungen, die in Pension gegangen sind bzw. in Ruhestand versetzt wurden, stellt sich unabhängig vom Anlassfall wie folgt dar:

 

 

Personen (Anzahl)

1.1. bis 31.12.2007

4

1.1. bis 31.12.2008

4

1.1. bis 31.12.2009

5

1.1. bis 31.12.2010

10

1.1. bis 31.12.2011

4

1.1. bis 31.03.2012

-

 

Das durchschnittliche Antrittsalter betrug 62 Jahre und 10 Monate. Hinsichtlich einer weiteren Aufgliederung kann eine Rückführbarkeit auf eine einzelne Person nicht ausgeschlossen werden, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass davon Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 3:

Dies stellt sich hinsichtlich der bei Frage 1 genannten Personen wie folgt dar:

 

 

Personen (Anzahl)

Geboren bis einschließlich 31.12.1953

27

Geboren im Zeitraum 1.1.1954 bis 31.12.1954

-

 

Zu Frage 4:

Dies stellt sich hinsichtlich der bei Frage 1 genannten Personen wie folgt dar:

 

 

Personen (Anzahl)

Weiblich

8

Männlich

19

 

Zu Frage 6:

In 10 Fällen wurde die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236b Abs. 6 BDG 1979 bescheidmäßig festgestellt.

 

Zu Frage 7:

In 4 Fällen wurden Nachkäufe gemäß § 53 Abs. 2 lit. h und i PG getätigt.

 

Zu Frage 8:

Der durchschnittliche Preis der nachgekauften nicht beitragsgedeckten Zeiten nach Frage 7 betrug EUR 7.839,31.

 

Zu Frage 9:

Die Rückführbarkeit auf konkrete Bedienstete lässt sich aufgrund der geringen Zahl des betroffenen Personenkreises pro Jahrgang nicht ausschließen. Der Bezug entsprach der entsprechenden besoldungsrechtlichen Einstufung.

 

Zu Frage 10:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.