10820/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0093-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10957/J-NR/2012 betreffend Rückforderungen von Inseratenkosten oder Schadenersatzansprüche wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher Auflagenzahlen von der NEWS-Verlagsgruppe, die die Abg. Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist nicht die Auflagenhöhe, sondern primär die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse entscheidend bzw. die Zielgruppen, die mit den Inhalten der Schaltungen erreicht werden sollen. Überdies wird der Preis einer Schaltung nicht nur von der Auflagenhöhe des Mediums bestimmt. Eine Vielzahl anderer Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag), Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen werden bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt.
Zu Frage 9:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfragen Nr. 8782/J-NR/2011, Nr. 9078/J-NR/2011 sowie Nr. 10062/J-NR/2011 hingewiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.