10826/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 08.05.2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0110-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10959/J betreffend "Rückforderungen von Inseratenkosten oder Schadenersatzansprüche
wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher Auflagenzahlen von der NEWS-Ver-lagsgruppe", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist primär die Zielgruppenadäquanz sowie weiters die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse (LpA oder LpN) entscheidend und nicht die Auflagenhöhe. Der Preis einer Schaltung wird zudem von einer Vielzahl anderer Faktoren wie etwa dem Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag) mitbestimmt, wobei Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt werden.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Dazu ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 8772/J, 9080/J und 10378/J zu verweisen.