10826/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 08.05.2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0110-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 10959/J betreffend "Rückforderungen von Inseratenkosten
oder Schadenersatzansprüche
wegen wissentlicher Veröffentlichung falscher Auflagenzahlen von der
NEWS-Ver-lagsgruppe", welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen
und Kollegen am 8. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Für die Auswahl der Medien für Schaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist primär die Zielgruppenadäquanz sowie weiters die jeweilige Reichweite laut Media-Analyse (LpA oder LpN) entscheidend und nicht die Auflagenhöhe. Der Preis einer Schaltung wird zudem von einer Vielzahl anderer Faktoren wie etwa dem Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, Wochenende, auflagenstärkster Tag) mitbestimmt, wobei Platzierung, Anzahl und Häufigkeit der Schaltungen bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Dazu ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 8772/J, 9080/J und 10378/J zu verweisen.