10828/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 07.05.2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0118-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10996/J betreffend „Position der Bundesregierung zu Energieeffizienz. In Österreich Wasser predigen und in Brüssel Wein trinken?“, welche die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen am 12. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass Österreich die Wichtigkeit und Bedeutung des Bereichs der Energieeffizienz immer wieder betont und unterstreicht. Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des EU-weiten Energieeffizienzziels von 20% stellt dabei sicherlich eine rasche Verabschiedung des derzeit in Diskussion befindlichen Richtlinienvorschlags betreffend Energieeffizienz dar. Gerade deshalb hat Österreich im Zuge der Verhandlungen zu diesem Vorschlag immer wieder konkrete und substantielle Beiträge in den Diskussionsprozess eingebracht, um zügig zu einem entsprechenden Ergebnis zu gelangen. Parallel wird bereits an einem ambitionierten nationalen Bundes-Energieeffizienzpaket gearbeitet.

 

Die zeitgerechte Verabschiedung des EU-Richtlinienvorschlags hängt allerdings entscheidend von den weiteren Verhandlungen im Rat sowie dem folgenden Diskussionsprozess, insbesondere auch im Europäischen Parlament, ab.


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie betreffend Energieeffizienz sieht in Artikel 3 vor, dass durch Mitgliedstaaten verbindliche Maßnahmen zu setzen sind, um bis 2020 Energieeinsparungen von 20% EU-weit zu erreichen. In diesem Zusammenhang sollen von den Mitgliedstaaten nationale Zielwerte festgelegt werden.

 

Bereits in der ersten schriftlichen Stellungnahme Österreichs vom 13. September 2011 ist die klare Aussage enthalten, dass „ Österreich die vorliegende Richtlinie begrüßt, durch welche verbindliche Maßnahmen durch Mitgliedstaaten zu setzen sind, um bis 2020 Energieeinsparungen von 20% EU-weit zu erreichen.“ Daher wird konsistent die Position vertreten, dass die Verbindlichkeit von konkreten Maßnahmen einen wirkungsvollen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz - insbesondere auf EU-Ebene - leistet.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Erhöhung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Beitrag um den Einsatz von Kernenergie EU-weit zurückzudrängen. Durch einen geringeren Energieverbrauch wird die Notwendigkeit für weitere Energieerzeugung reduziert, was unter anderem die Unabhängigkeit von einzelnen Energiebereitstellungstechnologien wie der Atomkraft fördert. Die bisherige Diskussion zeigt jedoch, dass derzeit nicht alle EU-Mitgliedstaaten diese Richtlinie als Chance für eine nachhaltige und atomfreie Energieversorgung begreifen.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die österreichische Energiepolitik basiert bereits seit Jahren auf den Säulen Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Österreich hat daher in den letzten Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen im Sinne der EU-Effizienzziele vorgenommen.

 


Aufgrund der bereits gesetzten Maßnahmen im Effizienzbereich, der "early actions", konnte in Österreich ein hohes Energieeffizienzniveau erreicht werden. So liegt Österreich laut Internationaler Energieagentur beim Bruttoninlandsverbauch gemessen am BIP am vierten Platz in der EU. Um ein entsprechendes Gleichgewicht unter den EU-Mitgliedstaaten herzustellen, ist eine adäquate Berücksichtigung von "early actions" in der Energieeffizienz-Richtlinie erforderlich.

 

Ob, wie und in welchem Umfang diese early actions einzubeziehen sind, hängt wesentlich von den methodischen Vorgaben zur Berechnung der Energieeinsparungen ab. Diese methodischen Vorgaben werden seit Beginn der Verhandlungen zum Richtlinienentwurf laufend diskutiert und wurden bereits mehrfach verändert.

 

Die Verhandlungsposition Österreichs in Bezug auf early actions wird sich daher auch in Zukunft an den diskutierten methodischen Vorgaben orientieren. Derzeit wird ein weit späterer Anrechnungsbeginn als 2000 diskutiert, die aktuelle Position Österreichs fordert eine Anrechnung von early actions ab 2007.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 7 der Anfrage:

 

Wie soeben festgehalten, variiert der Einspareffekt je nach methodischen Vorgaben. Die Energieeffizienz-Monitoringstelle hat Einsparungen abgeschätzt, die aus den in Österreich seit 2000 gesetzten Maßnahmen resultieren und die nach den methodischen Vorgaben der geltenden Richtlinie 2006/32/EG berechnet wurden.

 

Als Quellen dazu wurden die bisherigen Eingaben in die Monitoringdatenbank von 2000 bis 2010 herangezogen. Für das Jahr 2011, für das noch keine Daten verfügbar sind, wird das Jahr 2010 fortgeschrieben. Daraus ergibt sich eine Endenergieeinsparung von 0,64 Mtoe bzw. 27 PJ, die im Jahr 2020 nach den Berechnungsvorschriften der RL 2006/32/EG bei der Endenergie angerechnet werden könnten. Zu bedenken ist, dass hier die Energiemengen, die dem EU ETS unterliegen, nicht enthalten sind, da sie nach Richtlinie 2006/32/EG auszunehmen sind. Im derzeit in Diskussion befindlichen Richtlinienvorschlag ist angedacht auch den ETS Sektor einzubeziehen. Geht man davon aus, dass im EU ETS Bereich Einsparungen im gleichen Verhältnis wie in den anderen Sektoren erreicht


wurden, ergibt sich für Österreich eine Einsparung von 0,76 Mtoe bzw. 32 PJ bis 2020. Umgerechnet in Primärenergie bedeutet das 1 Mtoe bzw. 42 PJ Einsparungen durch early actions seit 2000. Diese 1 Mtoe oder 42 PJ Einsparungen durch early actions seit 2000 entsprechen etwa 0,42 Mtoe oder 17,5 PJ Primärenergieeinsparung durch early actions seit dem aktuell geforderten Anrechnungsjahr 2007.

 

Vom Einsparziel von 7,6 Mtoe im Jahr 2020 würden durch early actions 13 % seit 2000 oder 5,5 % seit 2007 erreicht. Darin ist keine "Verwässerung" oder "Gefährdung des Erfolgs" der Richtlinie zu erblicken.

 

 

Antwort zu den Punkten 6, 8 und 10 der Anfrage:

 

Für eine seriöse derartige Abschätzung liegen keine verlässlichen Daten vor.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Hier ist nur eine grobe Einschätzung möglich, da nicht gesichert ist, in welchen Sektoren und bei welchen Energieträgern die Einsparungen erreicht werden. Die Energieeffizienz-Monitoringstelle hat folgende Berechnung durchgeführt: Zieht man zur Abschätzung der Bewertung der early actions den durchschnittlichen CO2 Faktor des Energiebereichs in Österreich heran, so bedeutet die Einsparung von 1 Mtoe bzw. 0,42 Mtoe Primärenergie ab 2000 bzw. 2007 eine Einsparung an CO2-Emissionen in Höhe von 1,9 bzw. 0,8 Mio. Tonnen.