10829/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8. Mai 2012
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0120-IM/a/2012
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11004/J betreffend „Unterhaltssicherung für Kinder“, welche die Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen am 15. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein Unterhaltsvorschuss nur Zahlungsausfälle von leistungsfähigen Unterhaltsschuldner/inne/n ausgleichen kann und nur für diese Fälle eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben ist. Zuwendungen an Kinder von Elternteilen, die infolge von Arbeitsunfähigkeit keinen Unterhalt leisten können, sind im Rahmen der bedarfsorientierten Mindestsicherung der Länder zu erbringen.
Mein Ressort steht dem für die Legistik zuständigen Bundesministerium für Justiz jederzeit zur Verfügung, um Verbesserungspotentiale im Unterhaltsvorschussrecht zu erheben und allfällige Reformen vorzubereiten.