10834/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0078-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10983/J vom 9. März 2012 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die vorliegenden Fragen beziehen sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflussen.
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich in die Entscheidungskompetenz von Unternehmensorganen der ÖIAG fallende Themenbereiche und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu 3.:
Wegen der derzeit laufenden gerichtlichen Untersuchungen wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen zu den in der Anfrage angestellten Spekulationen nicht Stellung genommen.
Zu 4.:
Da die ÖIAG lediglich Mieterin des Objektes Kantgasse 1, 1010 Wien, war, liegen weder der ÖIAG noch dem Bundesministerium für Finanzen Informationen über die nachfolgende Verwertung der Räumlichkeiten in der Kantgasse vor.
Zu 5.:
Aus dem Raum Wien und Umgebung wurden die Buchhaltungen von elf Zentralstellen, dem Rechnungshof, der Volksanwaltschaft, dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, der Parlamentsdirektion, der Präsidentschaftskanzlei und eine weitere Anzahl von nachgeordneten Dienststellen wie die Landesschulräte von Eisenstadt und St. Pölten zusammengezogen.
Daraus ergab sich für die am Standort Wien zu gründende Buchhaltungsagentur des Bundes ein gemeinsamer Raumbedarf für rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beinahe alle Buchhaltungen waren davor, bis auf jene des Bundesministeriums für Finanzen, im räumlichen Verbund mit ihren jeweiligen Stammdienststellen untergebracht.
Die Alternative, einen bestehenden Standort für das Zusammenziehen aller Bediensteten zu nutzen, bestand für Wien in keinem der Fälle. Es musste jedenfalls ein neuer gemeinsamer Standort gefunden werden. Nach Durchführung einer entsprechenden Standortsuche und Auswahl eines geeigneten Standortes im Rahmen eines nach objektiven Kriterien durchgeführten Bewertungsverfahrens wurde die Entscheidung für den neuen BUHAG-Standort in der Dresdnerstraße getroffen.
Zu 6.:
Die seinerzeitigen Mietpreise für die Unterbringung der Buchhaltung des Bundesministeriums für Finanzen in der Wollzeile für rund 2.531 m² Fläche betrugen laut Auskunft der BIG monatlich 11,61 EUR/m² sowie Betriebskosten in Höhe von monatlich 0,86 EUR/m². Kosten über andere ehemalige Buchhaltungsstandorte liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.
Da für die Buchhaltungsagentur von vornherein nur ein gemeinsamer Standort in Frage kam und ein Erhalt von Bestandsräumlichkeiten an den vielen unterschiedlichen Altstandorten nicht vorgesehen und auch nicht möglich war, wurde auch keine Kostengegenüberstellung Alt/Neu für notwendig erachtet.
Zu 7.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat die damalige Standortsuche eigenständig durchgeführt. Schon allein deshalb war auch kein Maklervertrag notwendig und sind daher auch keine Provisionszahlungen erfolgt. Hinsichtlich direkter oder indirekter Beeinflussungen von politischer Seite sowie für Provisionszahlungen anderer Natur, wie sie beispielsweise in Medienberichten zum laufenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss kolportiert werden, gibt es keinerlei Wahrnehmungen oder Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen