10836/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0080-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10986/J vom 9. März 2012 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in
§ 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

Zu 4. bis 6.:

Es ist keine Schädigung des Mehrheitsaktionärs Republik Österreich zu erkennen und daher ist auch kein Anlass zu etwaigen Stellungnahmen gegenüber dem Unternehmen gegeben.


Zu 7.:

Der österreichische Gemeindebund hat an der Kapitalerhöhung der Kommunalkredit Austria AG im Zuge der Spaltung symmetrisch mit der Republik Österreich teilgenommen und am 18. November 2009 484.600 € Kapital sowie 65.500 € Gesellschafterzuschuss einbezahlt. Der österreichische Gemeindebund hat keine Gesellschafterzuschüsse an die KA Finanz AG im Zuge der Spaltung geleistet.

 

Mit freundlichen Grüßen