10836/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0080-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10986/J vom 9. März 2012 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die vorliegenden Fragen betreffen
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine
Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten,
und sind somit von dem in
§ 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu 4. bis 6.:
Es ist keine Schädigung des Mehrheitsaktionärs Republik Österreich zu erkennen und daher ist auch kein Anlass zu etwaigen Stellungnahmen gegenüber dem Unternehmen gegeben.
Zu 7.:
Der österreichische Gemeindebund hat an der Kapitalerhöhung der Kommunalkredit Austria AG im Zuge der Spaltung symmetrisch mit der Republik Österreich teilgenommen und am 18. November 2009 484.600 € Kapital sowie 65.500 € Gesellschafterzuschuss einbezahlt. Der österreichische Gemeindebund hat keine Gesellschafterzuschüsse an die KA Finanz AG im Zuge der Spaltung geleistet.
Mit freundlichen Grüßen