1084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2009 unter der Zahl 1038/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Blaulicht-Verkauf an Private“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Eine seriöse Schätzung, wie viele Privatpersonen ein „Blaulicht“ (Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht) besitzen, ist nicht möglich.

 

Zu Frage 2:

101

 

Zu Frage 3:

31 Geschädigte sind bekannt.

 

Zu Frage 4:

27

 


Zu den Fragen 5 bis 7:

Preise (inkl. MWSt.) für die wichtigsten Blaulichtanlagen bzw. Anhaltevorrichtungen, die in Dienstkraftfahrzeugen der Bundespolizei verwendet werden:

ð      Blaulichtbalken mit Suchscheinwerfer ca. € 1.500,--

(Standardausrüstung bei Blaulichtfahrzeugen)

ð      Magnetblitzleuchte  ca. € 100,--

(zur Anbringung auf dem Dach eines Zivilfahrzeuges)

ð      Motorrad-Blauleuchten

2 Blitzleuchten vorne ca. € 170,-- pro Stk.

1 Rundumblitzleuchte auf Teleskop am Heck ca. € 430,--

ð      Frontblitzer blau ca. € 300,--

(Blau-Blitzleuchte bei Zivilfahrzeugen hinter der Windschutzscheibe)

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 9:

9