1084/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2009 unter der Zahl 1038/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Blaulicht-Verkauf an Private“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine seriöse Schätzung, wie viele Privatpersonen ein „Blaulicht“ (Leuchten mit blauem Licht oder blauem Drehlicht) besitzen, ist nicht möglich.
Zu Frage 2:
101
Zu Frage 3:
31 Geschädigte sind bekannt.
Zu Frage 4:
27
Zu den Fragen 5 bis 7:
Preise (inkl. MWSt.) für die wichtigsten Blaulichtanlagen bzw. Anhaltevorrichtungen, die in Dienstkraftfahrzeugen der Bundespolizei verwendet werden:
ð Blaulichtbalken mit Suchscheinwerfer ca. € 1.500,--
(Standardausrüstung bei Blaulichtfahrzeugen)
ð Magnetblitzleuchte ca. € 100,--
(zur Anbringung auf dem Dach eines Zivilfahrzeuges)
ð Motorrad-Blauleuchten
2 Blitzleuchten vorne ca. € 170,-- pro Stk.
1 Rundumblitzleuchte auf Teleskop am Heck ca. € 430,--
ð Frontblitzer blau ca. € 300,--
(Blau-Blitzleuchte bei Zivilfahrzeugen hinter der Windschutzscheibe)
Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 8:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.
Zu Frage 9:
9