10840/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau G Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0097-III/4a/2012
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 2. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10988/J-NR/2012 betreffend Umsetzung des Entschließungsantrages 1598/A(E) zur gerechten Bezahlung für KulturarbeiterInnen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Es wird darauf hingewiesen, dass mittels der einstimmig angenommenen Entschließung des Nationalrates 185/E XXIV. GP vom 7. Juli 2011 ersucht wurde, „… die IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe) mit der sozialen und finanziellen Lage der freien Kulturinitiativen und ihrer Mitarbeiter/-innen zu befassen und … sozialwissenschaftlich abgesicherte Grundlagen … erarbeiten zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“ Der Begriff „Studie“ wurde dabei explizit nicht verwendet.
Es kann festgehalten werden, dass die IMAG in ihrem
längerfristig angesetzten Arbeitsprozess mit der Thematik
Arbeitsbedingungen und finanzielle Absicherung von Kulturarbeiterinnen und
-arbeitern befasst ist. Da für Strukturfragen wie Sicherung der
Basiskosten von Kulturinitiativen, in erster Linie Gemeinden und
Landesregierungen zuständig sind, während der Bund über seine
Kunstförderungsmittel – den Kriterien des
Kunstförderungsgesetzes folgend – in aller Regel nach dem Prinzip
der Subsidiarität nur ergänzend Projekte und Programme fördert,
wären eben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erste Ansprechpartner
für die finanzielle und soziale Lage der Kulturarbeiterinnen und -arbeiter
in Kulturinitiativen. Eine Befassung der Kulturabteilungen der
Landesregierungen wird daher anlässlich der nächsten Landeskulturreferentenkonferenz
noch im Frühjahr 2012 erfolgen.
Die IG Kultur Österreich erhielt die Gelegenheit anlässlich eines großen Treffens, zu dem alle Interessensgemeinschaften aus Kunst und Kultur am 11. November 2011 in die Kunstsektion des Ministeriums eingeladen wurden, ihre „FAIR PAY-Kampagne“, die ja sicherlich Initialzündung für den vorgelagerten parlamentarischen Entschließungsantrag war, vorzustellen. In weiterer Folge wurde die IG Kultur Österreich dazu eingeladen, „FAIR PAY“ auch dem Kulturinitiativenbeirat anlässlich seiner Sitzung am 7. Dezember 2011 zu präsentieren, womit auch in diesem Gremium eine entsprechende Diskussion in Gang gesetzt wurde.
Die Kulturinitiativen haben einen hohen Stellenwert, dies kann auch aus der Tatsache ersehen werden, dass in diesem Bereich eine Budgeterhöhung von rund EUR 500.000,00 seit dem Jahr 2009 konstant weitergeführt werden konnte und darüber hinaus eine Anzahl von Zweijahresförderungsverträgen für die größeren Vereine abgeschlossen wurden, die eine höhere Planungssicherheit und Rechtssicherheit für den Abschluss von Künstlerinnen- und Künstlerverträgen und natürlich auch für ihre personelle Infrastruktur ermöglicht.
Das weite Thema der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern genauso wie von Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern kann über das Kunstbudget nicht gelöst werden. Es wären neue Modelle für alle Berufsgruppen, die mit prekären Arbeitsverhältnissen konfrontiert sind, zu überlegen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diesbezügliche arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen genuin keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen bzw. vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf Grundlage seines Verantwortungsbereiches nicht gelöst werden können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.