10840/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau G                                                                                                                   Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0097-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 2. Mai 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10988/J-NR/2012 betreffend Umsetzung des Entschließungsantrages 1598/A(E) zur gerechten Bezahlung für KulturarbeiterInnen, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Es wird darauf hingewiesen, dass mittels der einstimmig angenommenen Entschließung des Nationalrates 185/E XXIV. GP vom 7. Juli 2011 ersucht wurde, „… die IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe) mit der sozialen und finanziellen Lage der freien Kulturinitiativen und ihrer Mitarbeiter/-innen zu befassen und … sozialwissenschaftlich abgesicherte Grundlagen … erarbeiten zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.“ Der Begriff „Studie“ wurde dabei explizit nicht verwendet.

 

Es kann festgehalten werden, dass die IMAG in ihrem längerfristig angesetzten Arbeitsprozess mit der Thematik Arbeitsbedingungen und finanzielle Absicherung von Kulturarbeiterinnen und
-arbeitern befasst ist. Da für Strukturfragen wie Sicherung der Basiskosten von Kulturinitiativen, in erster Linie Gemeinden und Landesregierungen zuständig sind, während der Bund über seine Kunstförderungsmittel – den Kriterien des Kunstförderungsgesetzes folgend – in aller Regel nach dem Prinzip der Subsidiarität nur ergänzend Projekte und Programme fördert, wären eben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erste Ansprechpartner für die finanzielle und soziale Lage der Kulturarbeiterinnen und -arbeiter in Kulturinitiativen. Eine Befassung der Kulturabteilungen der Landesregierungen wird daher anlässlich der nächsten Landeskultur­referentenkonferenz noch im Frühjahr 2012 erfolgen.

 

Die IG Kultur Österreich erhielt die Gelegenheit anlässlich eines großen Treffens, zu dem alle Interessensgemeinschaften aus Kunst und Kultur am 11. November 2011 in die Kunstsektion des Ministeriums eingeladen wurden, ihre „FAIR PAY-Kampagne“, die ja sicherlich Initial­zündung für den vorgelagerten parlamentarischen Entschließungsantrag war, vorzustellen. In weiterer Folge wurde die IG Kultur Österreich dazu eingeladen, „FAIR PAY“ auch dem Kultur­initiativenbeirat anlässlich seiner Sitzung am 7. Dezember 2011 zu präsentieren, womit auch in diesem Gremium eine entsprechende Diskussion in Gang gesetzt wurde.

 

Die Kulturinitiativen haben einen hohen Stellenwert, dies kann auch aus der Tatsache ersehen werden, dass in diesem Bereich eine Budgeterhöhung von rund EUR 500.000,00 seit dem Jahr 2009 konstant weitergeführt werden konnte und darüber hinaus eine Anzahl von Zwei­jahresförderungsverträgen für die größeren Vereine abgeschlossen wurden, die eine höhere Planungssicherheit und Rechtssicherheit für den Abschluss von Künstlerinnen- und Künstler­verträgen und natürlich auch für ihre personelle Infrastruktur ermöglicht.

 

Das weite Thema der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern genauso wie von Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern kann über das Kunstbudget nicht gelöst werden. Es wären neue Modelle für alle Berufsgruppen, die mit prekären Arbeitsverhältnissen konfrontiert sind, zu überlegen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diesbezügliche arbeits- und sozial­rechtliche Fragestellungen genuin keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen bzw. vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf Grundlage seines Verantwortungsbereiches nicht gelöst werden können.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.