10841/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

Frau                                                                                                                       Geschäftszahl:       BMUKK-10.000/0098-III/4a/2012

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, 2. Mai 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10989/J-NR/2012 betreffend Barrierefreier Zugang im Volkstheater, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 9. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich das Gebäude Volkstheater im Eigentum der „Volkstheater“-Privatstiftung befindet.

Der Bund gewährt jährlich Förderungen für den künstlerischen Spielbetrieb an die Volkstheater GmbH. Es obliegt dem Gebäudebetreiber die gesetzlichen bzw. behördlichen Auflagen einzu­halten. Der Bund, respektive das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, hat nur mittelbar Einfluss auf bauliche Maßnahmen zur Herstellung bzw. Verbesserung der Barriere­freiheit des Volkstheaters.

 

Nach Mitteilung des Gebäudebetreibers Volkstheater GmbH entspricht das Gebäude im aktuellen Zustand den gesetzlichen Auflagen in Bezug auf Barrierefreiheit und wurden in den letzten Jahren im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens des Bundessozialamtes Einigungen über die


 

-      Herstellung von acht zusätzlichen barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplätzen im Parterre des Zuschauerraumes,

-      Einrichtung einer Behindertenparkzone in der Museumsstraße in unmittelbarer Nähe zum barrierefreien Eingang des Theaters,

-      die Verbesserung der Ausstattung der Behindertentoilette und

-      die Klärung der Optionen bei der barrierefreien Erschließung der Roten Bar, als eigene Spielstätte genutzte Räumlichkeiten im ersten Stock des Hauses,

erzielt. Die Klärung der Option bei der Errichtung einer Aufstiegshilfe für die Zugänglichmachung der Roten Bar hat ergeben, dass die Kosten derzeit in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.

 

Die gesetzliche Regelung hat eine Übergangsfrist vorgesehen, die die schrittweise und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung der Ziele des barrierefreien Zugangs zu Gebäuden regelt. Da die wirtschaftliche Lage des Theaters keinen wesentlichen Spielraum für bauliche Investitionen zulässt, ist vorgesehen, geeignete Maßnahmen im Zuge von größeren Bauvorhaben, die sich aus dringend notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ergeben, umzusetzen.

 

Die Geschäftsführung des Volkstheaters hat den Subventionsgebern Stadt Wien und Bund ein umfassendes Sanierungskonzept für das Gebäude vorgelegt. Der Sanierungsbedarf ergibt sich aus der gesetzlichen Auflage der „dynamischen Gebäudeerhaltung“, die analog zu den gesetzlich eingeforderten Verbesserungen bei der Barrierefreiheit dies auch in Bezug auf Theaterbetrieb, Brandschutz, Elektrotechnik, Energieverbrauch, Arbeitsschutz etc. vorschreibt.

 

Die Geschäftsführung des Volkstheaters hat sich darauf festgelegt, im Rahmen von umfassenden Sanierungsaktivitäten die Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vorrangig umzusetzen. Eine Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit losgelöst von anderen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen ist wirtschaftlich nicht möglich. Das Ausmaß und die zeitliche Umsetzung hängen aber maßgeblich von der Finanzierung durch öffentliche und private Partner ab. Derzeit gibt es noch kein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Umsetzung von Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen.

 

Jedenfalls wird seitens des Volkstheaters zugesichert, dass die gesetzlichen Fristen bei der Umsetzung von gerechtfertigten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des Gebäudes eingehalten werden. Neben den Investitionen für Rollstuhlfahrer wird nach Finanzierungsmöglichkeiten von Maßnahmen gesucht, die hör- und sehbehinderten Zusehern eine verbesserte Zugänglichkeit des Bühnengeschehens ermöglichen soll.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.