10843/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0095-III/4a/2012
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 9. Mai 2012
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10987/J-NR/2012 betreffend Veröffentlichung
der Ärztebedarfsstudie, die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
9. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Die vom Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung und dem Bundesministerium für Gesundheit beauftragte und gemeinsam
mit der Österreichischen Ärztekammer durchgeführte Ärztebedarfsstudie,
die vom Auftragnehmer Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG erstellt
wird, liegt noch nicht vor. Soweit derzeit bekannt ist, wird diese Studie
voraussichtlich in den
kommenden Monaten fertig gestellt sein und dann auch der Öffentlichkeit
präsentiert werden. Der Grund
für die Verzögerung liegt in der Tatsache, dass zum ersten Mal eine
Bedarfs-erhebung von allen drei relevanten Institutionen gemeinsam
durchgeführt wird, was zu einem hohen Konsolidierungsbedarf der
verschiedenen Datensätze und der Klärung zahlreicher
Annahmen eines komplexen Prognosemodells unter Einbeziehung der Erfahrung und
der
verschiedenen Institutionen voraussetzt.
Zu Fragen 3 und 9:
Diesbezügliche Informationen liegen dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht vor und fallen in
die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. der
Österreichischen Ärztekammer.
Zu Fragen 4 bis 6:
Im Zuge des zweiten
Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich wurde
seitens der Republik Österreich eine umfangreiche Stellungnahme
übermittelt. Diese hatte
Überlegungen zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses, der Sicherung
der medizi-nischen Versorgung in Österreich ebenso zum Inhalt, wie
Prognosen des Ärztebedarfs in
Österreich und Ergebnisse von Umfragen unter deutschen Studierenden,
über die Absicht, nach Absolvierung des Studiums in Österreich als
Ärzt/innen bzw. Zahnärzt/innen zur Verfügung
stehen zu wollen.
Die vorgetragene Argumentation veranlasste die
Europäische Kommission, das Vertragsver-letzungsverfahren für
fünf Jahre auszusetzen, um Österreich die Gelegenheit zu geben, die
Argumente durch weitere Studien und statistische Zeitreihen zu untermauern. Die
Kommission erstellte einen Vorschlag, welche Daten und Untersuchungen seitens
der Republik Österreich vorgelegt werden sollten. Neben Untersuchungen des
medizinischen Arbeitsmarktes und der Erstellung von Prognosen sollte auch das
Verhalten deutscher Studierender beobachtet und
dokumentiert werden. Darüber hinaus soll in einem jährlichen
Bericht der Kommission die
aktuelle Lage an den medizinischen Universitäten übermittelt werden.
Der Frage der Auswirkung der Quotenregelung soll besonderes Augenmerk geschenkt
werden.
Der erste Bericht wurde der Europäischen
Kommission im November 2008 übermittelt und im Dezember desselben Jahres
präsentiert und erörtert. In weiterer Folge werden jedes Jahr bis
einschließlich 2012 Statusberichte übermittelt werden. Insgesamt
wurden bisher vier Berichte vorgelegt und diskutiert. Die
Europäische Kommission räumt ein, dass durch die seitens der
Republik Österreich skizzierte Entwicklung, die Versorgung
Österreichs mit ausreichend
qualifiziertem medizinischem Personal gefährdet sein könnte. Die
Europäische Kommission prüft die österreichischen Argumente auf
Grund der mit Österreich vereinbarten Daten-lieferungen.
Darüber hinaus wird auf das Urteil des EuGH
in der Sache Bressol (Geschäftsverzeichnisnr.: 4034 und 4093; Urteil
Nr. 89/2011 vom 31.5.2011) verwiesen, in dem dieser die Sicherung der
medizinischen Versorgung der Bevölkerung eines Mitgliedstaates auf hohem
Niveau als
mögliche Rechtfertigung anerkennt, restriktive Maßnahmen zum
Studienzugang in einem
Mitgliedland vorzusehen. Die Republik Österreich
ist daher in ständigem Kontakt mit den
Vertreter/innen der Europäischen Kommission auf allen Ebenen. Die
kontinuierlichen Daten-lieferungen werden mit großem Interesse verfolgt.
Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche zur
Verlängerung des Moratoriums statt.
Die Europäische Kommission ist sich der
Tatsache bewusst, dass die Migrationsbewegungen der deutschen Studierenden mit
Ende 2012 noch nicht abschließend beurteilt werden können. Es ist
daran zu erinnern, dass erst nach Abschluss der (dreijährigen)
postpromotionellen
Ausbildung (Turnus) der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gegeben
ist. Das Verhalten der deutschen Studierenden kann daher erst 2015 bzw. 2016
abschließend beurteilt werden.
Zu Frage 7:
Sollte ein Ärztemangel festgestellt werden, so sind von den betroffenen Bundesministerien alle Möglichkeiten zur Vermeidung eines solchen zu prüfen. Neben der Attraktivitätssteigerung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich zur Senkung der derzeit starken Abwanderung von Jungärzten aus Österreich ist eine der denkbaren Maßnahmen auch die Schaffung zusätzlicher Studien-plätze im Bereich Humanmedizin. Abhängig von der Zahl der gegebenenfalls zu schaffenden Studienplätze könnten entweder die Erhöhung an den bestehenden medizinischen Universitäten oder zusätzliche medizinische Ausbildungen eine Möglichkeit sein. Sowohl der Zeitrahmen als auch die Kosten hängen von den gewählten Möglichkeiten ab und können daher derzeit nicht genau angegeben werden.
Zu Frage 8:
Es fällt nicht in die Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, die Wortmeldung
eines Vertreters des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen einer
Diskussionsveranstaltung zu interpretieren.
Zu Frage 10:
Die Entscheidung über die Art der Zugangsregelung sowie ihre inhaltliche Ausgestaltung liegt in der Autonomie der Universitäten. Es ist auf die Ankündigung der drei medizinischen Universi-täten zu verweisen, für das kommende Aufnahmeverfahren eine gemeinsame Neugestaltung des Tests zu erarbeiten.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.