10843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.05.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Beschreibung: BMAnfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

BMWF-10.000/0095-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 9. Mai  2012

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10987/J-NR/2012 betreffend Veröffentlichung der Ärztebedarfsstudie, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
9. März 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und dem Bundesministerium für Gesundheit beauftragte und gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer durchgeführte Ärztebedarfsstudie, die vom  Auftragnehmer Gesundheit Österreich GmbH/ÖBIG erstellt wird, liegt noch nicht vor. Soweit derzeit bekannt ist, wird diese Studie voraussichtlich in den
kommenden Monaten fertig gestellt sein und dann auch der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Der Grund für die Verzögerung liegt in der Tatsache, dass zum ersten Mal eine Bedarfs-erhebung von allen drei relevanten Institutionen gemeinsam durchgeführt wird, was zu einem hohen Konsolidierungsbedarf der verschiedenen Datensätze und der Klärung zahlreicher
Annahmen eines komplexen Prognosemodells unter Einbeziehung der Erfahrung und der
verschiedenen Institutionen voraussetzt.

 

Zu Fragen 3 und 9:

Diesbezügliche Informationen liegen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht vor und fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. der
Österreichischen Ärztekammer.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Im Zuge des zweiten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich wurde
seitens der Republik Österreich eine umfangreiche Stellungnahme übermittelt. Diese hatte
Überlegungen zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses, der Sicherung der medizi-nischen Versorgung in Österreich ebenso zum Inhalt, wie Prognosen des Ärztebedarfs in
Österreich und Ergebnisse von Umfragen unter deutschen Studierenden, über die Absicht, nach Absolvierung des Studiums in Österreich als Ärzt/innen bzw. Zahnärzt/innen zur Verfügung
stehen zu wollen.

 

Die vorgetragene Argumentation veranlasste die Europäische Kommission, das Vertragsver-letzungsverfahren für fünf Jahre auszusetzen, um Österreich die Gelegenheit zu geben, die
Argumente durch weitere Studien und statistische Zeitreihen zu untermauern. Die Kommission erstellte einen Vorschlag, welche Daten und Untersuchungen seitens der Republik Österreich vorgelegt werden sollten. Neben Untersuchungen des medizinischen Arbeitsmarktes und der Erstellung von Prognosen sollte auch das Verhalten deutscher Studierender beobachtet und
dokumentiert werden. Darüber hinaus soll in einem jährlichen Bericht  der Kommission die
aktuelle Lage an den medizinischen Universitäten übermittelt werden. Der Frage der Auswirkung der Quotenregelung soll besonderes Augenmerk geschenkt werden.

 

Der erste Bericht wurde der Europäischen Kommission im November 2008 übermittelt und im Dezember desselben Jahres präsentiert und erörtert. In weiterer Folge werden jedes Jahr bis einschließlich 2012 Statusberichte übermittelt werden. Insgesamt wurden bisher vier Berichte vorgelegt und diskutiert. Die Europäische Kommission räumt ein, dass durch die seitens der
Republik Österreich skizzierte Entwicklung, die Versorgung Österreichs mit ausreichend
qualifiziertem medizinischem Personal gefährdet sein könnte. Die Europäische Kommission prüft die österreichischen Argumente auf Grund der mit Österreich vereinbarten Daten-lieferungen.

 

Darüber hinaus wird auf das Urteil des EuGH in der Sache Bressol  (Geschäftsverzeichnisnr.: 4034 und 4093; Urteil Nr. 89/2011 vom 31.5.2011) verwiesen, in dem dieser die Sicherung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung eines Mitgliedstaates auf hohem Niveau als
mögliche Rechtfertigung anerkennt, restriktive Maßnahmen zum Studienzugang in einem
Mitgliedland vorzusehen.
Die Republik Österreich ist daher in ständigem Kontakt mit den
Vertreter/innen der Europäischen Kommission auf allen Ebenen. Die kontinuierlichen Daten-lieferungen werden mit großem Interesse verfolgt. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche zur Verlängerung des Moratoriums statt.

 

Die Europäische Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass die Migrationsbewegungen der deutschen Studierenden mit Ende 2012 noch nicht abschließend beurteilt werden können. Es ist daran zu erinnern, dass erst nach Abschluss der (dreijährigen) postpromotionellen
Ausbildung (Turnus) der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gegeben ist. Das Verhalten der deutschen Studierenden kann daher erst 2015 bzw. 2016 abschließend beurteilt werden.

 

Zu Frage 7:

Sollte ein Ärztemangel festgestellt werden, so sind von den betroffenen Bundesministerien alle Möglichkeiten zur Vermeidung eines solchen zu prüfen. Neben der Attraktivitätssteigerung der ärztlichen Tätigkeit in Österreich zur Senkung der derzeit starken Abwanderung von Jungärzten aus Österreich ist eine der denkbaren Maßnahmen auch die Schaffung zusätzlicher Studien-plätze im Bereich Humanmedizin. Abhängig von der Zahl der gegebenenfalls zu schaffenden Studienplätze könnten entweder die Erhöhung an den bestehenden medizinischen Universitäten oder zusätzliche medizinische Ausbildungen eine Möglichkeit sein. Sowohl der Zeitrahmen als auch die Kosten hängen von den gewählten Möglichkeiten ab und können daher derzeit nicht genau angegeben werden.

 

Zu Frage 8:

Es fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, die Wortmeldung eines Vertreters des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen einer
Diskussionsveranstaltung zu interpretieren.

 

Zu Frage 10:

Die Entscheidung über die Art der Zugangsregelung sowie ihre inhaltliche Ausgestaltung liegt in der Autonomie der Universitäten. Es ist auf die Ankündigung der drei medizinischen Universi-täten zu verweisen, für das kommende Aufnahmeverfahren eine gemeinsame Neugestaltung des Tests zu erarbeiten.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.