1085/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2009 unter der Zahl 1039/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „eingebürgerte österreichische Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die statistischen Einbürgerungszahlen, die meinem Ressort vorliegen, von der Statistik Austria zur Verfügung gestellt werden.
Zu den Fragen 1 und 2:
Doppelstaatsbürgerschaften werden statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 3:
Seit dem Jahre 2000 wurden 77.005 Personen, die vorher im Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit waren, eingebürgert. Auf die einzelnen Jahre aufgegliedert ergeben sich folgende Einbürgerungen:
2000: 6.732
2001: 10.068
2002: 12.649
2003: 13.680
2004: 13.024
2005: 9.562
2006: 7.549
2007: 2.077
2008: 1.664
Zu den Frage 4, 7 und 8:
Grundsätzlich muss jeder Fremder, wenn er den Zusicherungsbescheid (§ 20 StbG) der Staatsbürgerschaftsbehörde erhält, das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband erbringen; erst dann wird ihm – sofern er die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen erfüllt – die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, einer Person die Staatsbürgerschaft zu verleihen und den Nachweis ihres Ausscheides aus dem Verband ihres bisherigen Heimatstaates binnen zwei Jahren nachzubringen; kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist ihr die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Diese Fälle werden statistisch nicht erfasst.
Zu Frage 5:
Zu überprüfen, ob ein türkischer Staatsangehöriger seinen Wehrdienst abgeleistet hat, ist kein Prüfkriterium nach dem StbG.
Zu Frage 6:
Hier darf ich auf die beiliegende Tabelle der Statistik Austria verweisen.
Zu den Fragen 9 bis 16:
Dazu liegen keine statistischen Erfassungen vor.
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.