10855/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. M
ärz 2012 unter der Zl. 10993/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Umsetzung des Anti-Atom Aktionsplans der Bundesregierung “ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Österreich nimmt die sich unter den grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren, sowie
im Rahmen grenzüberschreitender Umweltkonventionen wie der Espoo- und der Aarhus-
Konventionen bietenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent wahr. Die entsprechenden
Konsultationen und Verfahren finden unter der Federführung des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) statt. Ich verweise dazu auch auf die
Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage unter der Zl. 10994/J-NR/2012 durch den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. In den
Sicherheitsdialogen unter den einschlägigen bilateralen, Nuklearinformationsaustauschabkommen, die
unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) stehen, wird an diese rechtlichen Prozesse regelmäßig angeknüpft.

Grundsätzlich verfolgen mein Ressort sowie natürlich ich selbst auf der Grundlage des aktuellen
Regierungsprogrammes sowie des Aktionsplanes der Bundesregierung vom 22. März 2011 gegenüber
unseren Nachbarstaaten und anderen Partnern im Kontext der Europäischen Union, der Internationalen
Atomenergie Organisation (IAEO) und der Vereinten Nationen sowie bilateral beständig das Ziel
eines Ausstieges aus der Kernenergie. In diesem Zusammenhang ist in Rechnung zu stellen, dass die
freie Wahl der Energiequellen ein souveränes Recht eines jeden Staates darstellt, welches auch nicht
durch die Zuständigkeit der EU im Bereich der Energiepolitik beschränkt wird. Dies ist ein Recht, das
auch Österreich selbst sehr am Herzen liegt, da damit auch unser Recht des kategorischen


Ausschlusses von Kernspaltung zur Energieerzeugung, eine im Verfassungsrang stehende
inner
österreichische Bestimmung, von niemandem in Abrede gestellt werden kann. Ungeachtet dessen
gibt es gerade im Rahmen der Ausformung einer europäischen Energiepolitik vielfach Gelegenheit,
den österreichischen Standpunkt unter anderem dahingehend zu vertreten, dass Kernenergie kein
geeigneter Klimaschutzpfad ist.

Gleichzeitig tritt Österreich dafür ein, dass - solange Nuklearenergie noch einen Teil des europäischen
und globalen Energiemixes darstellt - Optimierung von Sicherheit, Schutz der Bevölkerungen und der
Umwelt und Gesundheitsvorsorge im Fokus aller Anstrengungen stehen müssen.

Österreich hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen jene
Beitrittskandidaten, die Reaktoren der ersten Generation sowjetischer Bauart betreiben, nämlich die
Slowakische Republik, Bulgarien und Litauen, Schließungsverpflichtungen eingehen mussten. Die
Umsetzung der entsprechenden De-Kommissionierungsprozesse in diesen Ländern beobachten wir
genauestens und unterstützen sie.

Zu den Fragen 3 bis 9:

Im bilateralen Kontext insbesondere mit unseren Nachbarstaaten verweise ich auf die diplomatischen
Bem
ühungen im Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen, unter denen regelmäßige
Nuklearexpertengespräche unter dem Vorsitz meines Ressorts stattfinden. Im Rahmen dieser
Sicherheitsdialoge werden auch laufend alle in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage
angesprochenen Projekte und Anlagen erörtert. Ich verweise beispielsweise auf die Sicherheitsdialoge
zu den Blöcken 1 und 2 des KKW Temelín in der Tschechischen Republik, zu den Blöcken 3 und 4
des KKW Mochovce in der Slowakischen Republik, sowie auf die laufenden Erörterungen der
Energiestrategien der Partnerländer einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit der Suche nach
und der Planung von Atommülllagern bei diesen Treffen. Zu den konkreten Aufgaben und zum
Mandat dieser Treffen verweise ich auf meine diesbezügliche Beantwortung der Parlamentarischen
Anfrage Nr. 2879/J-BR/2012. Darüber hinaus verfolgen ich selbst, mein Staatssekretär sowie die
österreichischen Botschafterinnen und Botschafter und deren diplomatische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Ausland laufend nachdrücklich die österreichischen Anliegen und Forderungen
gegenüber unseren Nachbarn und Partnern, die Kernkraftwerke betreiben und in manchen Fällen auch
Ausbaupläne verfolgen, auf allen Ebenen und bei allen sich bietenden Gelegenheiten.

Österreich bringt sich in allen entsprechenden Foren, sowohl auf europäischer als auch auf
internationaler Ebene, laufend mit seinen Forderungen nach Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden,
einheitlichen und höchstmöglichen Sicherheitsstandards sowie, nicht zuletzt, einem den Interessen der
jeweils betroffenen Bevölkerung vollumfänglich verpflichteten Haftungsregime im Falle von


kerntechnischen Unfällen ein. So fanden österreichische Anliegen bei der IAEO-Ministerkonferenz
über Nukleare Sicherheit im Zeichen von Fukushima im Juni 2011 in Wien durch meine vor den
Ministern abgegebene Erklärung betreffend eine möglichst verbindliche weltweite Umsetzung
zukünftig erhöhter nuklearer Sicherheitsstandards und die Überwachung der Einhaltung solcher neuer
Standards, größere Unabhängigkeit der Atomaufsicht sowie eine verbesserte Notfallvorsorge große
Beachtung. Österreichische Anliegen und Vorschläge spiegelten sich in der Abschlusserklärung auf
Ministerebene wieder und flossen maßgeblich in die Verhandlungen des IAEO-Aktionsplans ein. Sie
wurden von mir auch erneut beim folgenden Hochrangigen Treffen zu Nuklearer Sicherheit und
Sicherung der Vereinten Nationen im September 2011 in New York ausführlich dargelegt und
vertreten.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.