10855/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.05.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 12. März 2012 unter der Zl. 10993/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
„Umsetzung des Anti-Atom Aktionsplans der Bundesregierung “
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Österreich nimmt
die sich unter den grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsverfahren, sowie
im Rahmen grenzüberschreitender Umweltkonventionen wie der Espoo- und der
Aarhus-
Konventionen bietenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent wahr. Die
entsprechenden
Konsultationen und Verfahren finden unter der Federführung des
Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) statt. Ich verweise dazu
auch auf die
Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage unter der Zl. 10994/J-NR/2012 durch
den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
In den
Sicherheitsdialogen unter den
einschlägigen bilateralen, Nuklearinformationsaustauschabkommen, die
unter dem Vorsitz des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) stehen, wird an diese rechtlichen Prozesse regelmäßig
angeknüpft.
Grundsätzlich
verfolgen mein Ressort sowie natürlich ich selbst auf der Grundlage des
aktuellen
Regierungsprogrammes
sowie des Aktionsplanes der Bundesregierung vom 22. März 2011
gegenüber
unseren
Nachbarstaaten und anderen Partnern im Kontext der Europäischen Union, der
Internationalen
Atomenergie
Organisation (IAEO) und der Vereinten Nationen sowie bilateral beständig
das Ziel
eines Ausstieges aus der Kernenergie. In diesem Zusammenhang ist in Rechnung zu
stellen, dass die
freie Wahl der Energiequellen ein souveränes Recht eines jeden Staates
darstellt, welches auch nicht
durch die Zuständigkeit der EU im
Bereich der Energiepolitik beschränkt wird. Dies ist ein Recht, das
auch Österreich selbst sehr am Herzen liegt, da damit auch unser
Recht des kategorischen
Ausschlusses von
Kernspaltung zur Energieerzeugung, eine im Verfassungsrang stehende
innerösterreichische
Bestimmung, von niemandem in Abrede gestellt werden kann. Ungeachtet dessen
gibt es gerade im
Rahmen der Ausformung einer europäischen Energiepolitik vielfach
Gelegenheit,
den österreichischen Standpunkt unter anderem dahingehend zu vertreten,
dass Kernenergie kein
geeigneter Klimaschutzpfad ist.
Gleichzeitig tritt Österreich
dafür ein, dass - solange Nuklearenergie noch einen Teil des
europäischen
und globalen Energiemixes darstellt - Optimierung von Sicherheit, Schutz der
Bevölkerungen und der
Umwelt und
Gesundheitsvorsorge im Fokus aller Anstrengungen stehen müssen.
Österreich hat
maßgeblich daran mitgewirkt, dass im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen
jene
Beitrittskandidaten, die Reaktoren der
ersten Generation sowjetischer Bauart betreiben, nämlich die
Slowakische Republik, Bulgarien und Litauen, Schließungsverpflichtungen
eingehen mussten. Die
Umsetzung der entsprechenden De-Kommissionierungsprozesse in diesen
Ländern beobachten wir
genauestens und unterstützen sie.
Zu den Fragen 3 bis 9:
Im bilateralen
Kontext insbesondere mit unseren Nachbarstaaten verweise ich auf die
diplomatischen
Bemühungen im
Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen, unter denen
regelmäßige
Nuklearexpertengespräche unter dem Vorsitz meines Ressorts stattfinden. Im
Rahmen dieser
Sicherheitsdialoge werden auch laufend alle in der gegenständlichen
Parlamentarischen Anfrage
angesprochenen Projekte und Anlagen
erörtert. Ich verweise beispielsweise auf die Sicherheitsdialoge
zu den Blöcken 1 und 2 des KKW Temelín in der Tschechischen
Republik, zu den Blöcken 3 und 4
des KKW Mochovce in der Slowakischen Republik, sowie auf die laufenden
Erörterungen der
Energiestrategien der Partnerländer einschließlich der Fragen im
Zusammenhang mit der Suche nach
und der Planung von Atommülllagern bei diesen Treffen. Zu den konkreten
Aufgaben und zum
Mandat dieser Treffen verweise ich auf meine diesbezügliche Beantwortung
der Parlamentarischen
Anfrage Nr. 2879/J-BR/2012. Darüber hinaus verfolgen ich selbst, mein
Staatssekretär sowie die
österreichischen Botschafterinnen und Botschafter und deren diplomatische
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Ausland laufend nachdrücklich die österreichischen
Anliegen und Forderungen
gegenüber unseren Nachbarn und
Partnern, die Kernkraftwerke betreiben und in manchen Fällen auch
Ausbaupläne verfolgen, auf allen Ebenen und bei allen sich
bietenden Gelegenheiten.
Österreich
bringt sich in allen entsprechenden Foren, sowohl auf europäischer als
auch auf
internationaler Ebene, laufend mit seinen
Forderungen nach Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden, einheitlichen
und höchstmöglichen Sicherheitsstandards sowie, nicht zuletzt,
einem den Interessen der
jeweils betroffenen
Bevölkerung vollumfänglich verpflichteten Haftungsregime im Falle von
kerntechnischen
Unfällen ein. So fanden österreichische Anliegen bei der
IAEO-Ministerkonferenz
über Nukleare Sicherheit im Zeichen von Fukushima im Juni 2011 in Wien
durch meine vor den
Ministern abgegebene Erklärung betreffend eine möglichst verbindliche
weltweite Umsetzung
zukünftig erhöhter nuklearer
Sicherheitsstandards und die Überwachung der Einhaltung solcher neuer
Standards, größere
Unabhängigkeit der Atomaufsicht sowie eine verbesserte Notfallvorsorge
große
Beachtung. Österreichische Anliegen und Vorschläge spiegelten
sich in der Abschlusserklärung auf
Ministerebene wieder und flossen maßgeblich in die Verhandlungen des
IAEO-Aktionsplans ein. Sie
wurden von mir auch erneut beim folgenden Hochrangigen Treffen zu Nuklearer
Sicherheit und
Sicherung der Vereinten Nationen im
September 2011 in New York ausführlich dargelegt und
vertreten.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.