10859/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0102-I/4/2012                                                  Wien, am 11. Mai 2012

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben am 12. März 2012 unter der Nr. 10995/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung des Anti-Atom Aktionsplans der Bundesregierung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø  Welche rechtlichen Schritte zur Wahrung österreichischer Sicherheitsinteressen von kerntechnischen Anlagen wurden von der Bundesregierung bis dato eingelei­tet?

Ø  Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung, um den Österreichischen Nach­barstaaten den Atomausstieg zu erleichtern?

Ø  Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die in der slowenischen Energiestrategie vorgesehenen Atomausbaupläne zu ver­hindern?

Ø  Welche rechtlichen Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um die in der slowenischen Energiestrategie vorgesehenen Atomausbaupläne zu verhindern?


Ø  Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke des AKW Mochovce, das kein Contain­ment haben wird, zu verhindern?25.04.2012

Ø  Welche rechtlichen Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke des AKW Mochovce, das kein Containment haben wird, zu verhindern?25.04.2012

Ø  Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke des AKW Temelin zu verhindern?

Ø  Welche rechtlichen Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Bau der zwei neuen Reaktorblöcke des AKW Temelin zu verhindern?

Ø  Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um den Bau neuer Reaktorblöcke des AKW Paks zu verhindern?

 

Einleitend halte ich fest, dass die durch die Fragen angesprochenen Themen in ihrer Mehrheit nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes liegen und verwei­se auf die ausführliche Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 10993/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten sowie Nr. 10994/J durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der parla­mentarischen Anfragen Nr. 8292/J, 9396/J, 10075/J und 10559/J.

 

Die Bundesregierung setzt sich im Sinne ihres Aktionsplans vom 22. März 2011 wei­terhin gegen den Bau neuer Kernkraftwerke (KKW) ein. Sie verfolgt das Ziel des Aus­stiegs aus der Kernenergie und nutzt in Bezug auf grenznahe KKW alle ihr zur Verfü­gung stehenden Möglichkeiten, insbesondere im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategischen Umweltprüfungen, um die be­rechtigten Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung zu wahren. Ich vertrete die österreichischen Anliegen, Forderungen und Interessen insbesondere gegenüber meinen Amtskolleginnen und -kollegen der Nachbarstaaten, die KKW betreiben, unmittelbar neue Anlagen planen oder längerfristig auf Nuklearenergie nicht verzichten wollen.

 

Im Rahmen der von Österreich initiierten und vom Europäischen Rat in Auftrag ge­gebenen umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertungen aller KKW der EU („Stresstests“) wurden die Berichte der nationalen Nuklearaufsichtsbe­hörden einem Peer Review unter Mitwirkung unabhängiger Expertinnen und Experten aus Österreich und anderen Nichtbetreiberstaaten unterzogen. Das Verfahren wurde gewählt, um erstmalig in der EU eine vergleichbare Qualität aller Analysen zu sichern. Die ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) nahm am 26. April 2012 den allgemeinen sowie die länderspezifischen Peer-Review-Berichte an, die dem Europäischen Rat im Juni seitens der Europäischen Kommission präsentiert werden. Weiters vereinbarten ENSREG und Kommission die Erarbeitung eines Aktionsplanes im nationalen, europäischen und internationalen Kontext.

 

Österreich hat am 26. April dem Abschlussbericht jedoch keine Zustimmung erteilt (Stimmenthaltung), da das Erreichte zwar einen Fortschritt darstellt, dabei jedoch wesentliche Punkte wie beispielsweise allfällige Konsequenzen der Stresstests nicht ausreichend beantwortet worden sind.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø  Wird die Bundesregierung per Regierungsvorlage ein gesetzliches Verbot von Strom unbekannter Herkunft dem Nationalrat vorschlagen?

Ø  Wenn ja, wann wird die Regierungsvorlage dem Nationalrat vorgelegt werden?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

Beim Energiegipfel am 16. April 2012 im Bundeskanzleramt, an dem Vertreter der Bundesregierung, der NGOs, der Energiewirtschaft sowie Experten teilgenommen hatten, wurden in Fortsetzung der beiden vorangegangenen Treffen dieser Art die nächsten konkreten Schritte gegen Atomstromimporte festgelegt. In Zukunft wird laut der Übereinkunft der gesamte Strom, den Haushalte und Unternehmen von österreichischen Stromerzeugern beziehen, einen Herkunftsnachweis haben. Der an Haushalte gelieferte Strom soll bis 2013 vollständig gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung des Stroms für die Lieferung an Unternehmen muss ab 2015 erfolgen. Die Regelung wird in einem ersten Schritt durch eine freiwillige Verpflichtung der Energiewirtschaft umgesetzt. Außerdem soll es eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG) zur verpflichtenden, vollständigen Stromkennzeichnung ab 1. Jänner 2015 geben. Weiters soll ein "Atomstromfrei-Gütesiegel" für Energieversorgungsunternehmen geschaffen werden, das auf dem seit 2012 existierenden Stromkennzeichnungssystem basiert.

 

Mit freundlichen Grüßen