10869/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.05.2012
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11041/J der Abgeordneten Mag.a Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gab es zum Stichtag 1. März 2012 keine freien Dienstverträge.
Fragen 2 und 3:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hatten zum Stichtag 1. März 2012 insgesamt 26 Mitarbeiterinnen und 19 Mitarbeiter befristete Dienstverträge. Davon waren 21 Mitarbeiterinnen und 14 Mitarbeiter zu Vertretungszwecken aufgenommen.
Frage 4:
Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gab es zum Stichtag 1. März 2012 insgesamt neun Überlassungsverträge, sieben davon betreffen Mitarbeiterinnen und zwei betreffen Mitarbeiter.
Frage 5:
Nein.
Frage 6:
Im Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz waren zum Stichtag
1. März 2012 insgesamt 350 weibliche und 250 männliche Bedienstete
beschäftigt.
Frage 7:
Die Mitarbeiterinnen sind im Umfang von 324,95 Vollbeschäftigungsäquivalenten und die Mitarbeiter im Umfang von 245,25 Vollbeschäftigungsäquivalenten beschäftigt.
Frage 8:
Zum Stichtag 1. März 2012 gab es im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Karenzierungsfall ohne Karenzvertretung. In der Zwischenzeit wurde auch dieser Karenzierungsfall nachbesetzt.
Frage 9:
Nein.
Frage 10:
Nein.