10874/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. März 2012
unter der Zl. 11020/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„österreichischer Aktivitäten in Georgien, dem neuen Schwerpunktland der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 sowie 4 und 5:

Die bilateralen diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und Georgien wurden 1992
aufgenommen und haben sich insbesondere seit der Zeit des österreichischen Vorsitzes in der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (OSZE) im Jahr 2000 intensiviert und
zunehmend diversifiziert.

Georgien ist seit 2011 neues Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
(OEZA). Es gab daher zuletzt in diesem
Bereich verstärkte Kontakte zwischen dem
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und der Austrian
Development Agency (ADA) mit Georgien.

Während einer Erkundungsmission in Tiflis im Zuge der Vorbereitung der neuen OEZA-
Landesstrategie für Georgien trafen die damalige Leiterin der Sektion
Entwicklungszusammenarbeit im BMeiA und die Geschäftsführerin der ADA u.a. den
Energieminister Khetaguri, den stellvertretenden Wirtschaftsminister Matkava, die Vize-
Au
ßenministerin Kalandadze und den Vize- Minister für Landwirtschaft Akishbaia. Der georgische


Energieminister Khetaguri nahm am 28. April 2011 in Wien am Regionaltreffen des Global Forum
on Sustainable Energy (GFSE) zum Thema „Energie zwischen der Donau und dem Kaukasus“ teil.
Die georgische Wirtschaftsministerin Kobalia besuchte die ADA am 24. Oktober 2011 (im
Anschluss an ein Treffen im Rahmen der Gemischten Wirtschaftskommission).
Wiederholt fanden Treffen zwischen Vertretern der S VII/BMeiA bzw. der ADA mit dem
georgischen Botschafter in Wien statt. Der seit Mitte November 2011 tätige Leiter des ADA-
Programmbüros in Tiflis traf mit Vize-Außenministerin Kalandadze, Finanzminister Gvindadze,
Vize-Minister für Landwirtschaft Akishbaia und Vize-Minister für Energie und Natur Ressourcen
Giorgi Kavelashvili zusammen.

Im BMeiA sind die wesentlichen AnsprechpartnerInnen für Beziehungen mit Georgien die
Österreichische Botschaft für Armenien, Georgien und Usbekistan mit Sitz in Wien, die Abteilung
für Osteuropa, Westlicher Balkan, Südkaukasus, Zentralasien; Zentraleuropäische Initiative (ZEI),
sowie die Abteilung für Planungs- und Programmangelegenheiten der Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit. Zu den wesentlichen AnsprechpartnerInnen in Österreich zählen Angehörige
der Wirtschaftskammer (AußenwirtschaftsCenter Ankara), der Österreichischen Entwicklungsbank
sowie der NGO Plattform „Globale Verantwortung“.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), das
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) sowie das Bundesministerium für
Finanzen (BMF) haben zur Abstimmung von Aktivitäten im Sinne einer kohärenten Politik für
Entwicklung Kontakt mit dem BMeiA aufgenommen.

In anderen Bereichen wird auch mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem
Bundesministerium für Justiz (BMJ) kooperiert.

Zu den Frage 2 und 3:

Das bilaterale Abkommen über Entwicklungszusammenarbeit mit Georgien ist derzeit in Verhandlung. Der österreichische Entwurf wurde bereits an die georgische Botschaft in Wien
übermittelt.

Darüber hinaus bestehen folgende bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Georgien:
Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen (BGBl.
III Nr. 166/1997, in Kraft


seit 12/1997), Luftverkehrsabkommen (BGBl. III Nr. 239/2002 idF BGBl. III Nr. 163/2006, in
Kraft seit 10/2001, modifiziert 10/2006), Abkommen über die Förderung und den Schutz von
Investitionen (BGBl.
III Nr. 45/2004, in Kraft seit 03/2004), Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl.
III
Nr. 60/2006, in Kraft seit 03/2006), Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (BGBl. III
Nr. 124/2010, in Kraft seit 01/2011) und das Abkommen über den Austausch und gegenseitigen
Schutz klassifizierter Informationen (BGBl.
III Nr. 147/2011, 11/2011).

Georgien ist ferner Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen, darunter Vereinte Nationen
(VN), Europarat, Welthandelsorganisation (WTO), Weltbank, Internationaler Währungsfonds
(IWF), OSZE. Im Rahmen dieser Organisationen ist Georgien auch Vertragspartei zahlreicher
multilateraler Verträge. Insbesondere ist Georgien auch in die Nachbarschaftspolitik der EU
eingebunden (Östliche Partnerschaft). Seit Juli 2010 finden mit der EU Assoziationsverhandlungen
statt.